Betreff
Zukünftige Gestaltung der Absperrungen bei Sondernutzungen
Vorlage
018/2015 ST
Aktenzeichen
327307ST:Sondernutzungen/Allgemein/Tische und Stühle
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Seit dem Umbau der Langen Straße sind von mehreren Betreibern von Cafés und Restaurants Sondernutzungserlaubnisse für die Inanspruchnahme von Park- und Gehwegflächen beantragt worden.

 

Diese Sondernutzungserlaubnisse wurden, sofern die Flächen direkt an die Straßen angrenzen, mit der Auflage versehen, dass sie zur Fahrbahn hin mit einer mindestens 1 m hohen festen Abtrennung zu versehen sind.

 

Die Erlaubnisnehmer haben in der Regel hölzerne Zaunelemente gewählt. Aus Gründen des Denkmalschutzes und des Ortsbildes wurden diese Zaunelemente kritisiert und es wurde vorgeschlagen, diese durch einzelne Begrenzungspoller mit dazwischen gespannten Ketten zu ersetzen. Bei einem Neuantrag wurde dieses probeweise realisiert.

 

Zur Klärung der Frage, ob diese Lösung den Sicherheitsanforderungen genügt, ist diesbezüglich eine Anfrage an den Kommunalen Schadenausgleich und an die zuständige Verkehrsbehörde gestellt worden.

 

Diese vertritt die Auffassung, dass eine Abgrenzung durch Begrenzungspoller mit dazwischen gespannten Ketten nicht für ausreichende Sicherheit sorgt. Die Variante mit Zaunelementen oder Ähnlichem bietet mehr Schutz für die Bürgerinnen und Bürger, gerade bei dem Verkehrsaufkommen in der Langen Straße.

 

Auch gelte es, eine deutliche Abgrenzung zu schaffen, um zu verhindern, dass Kinder gegen die Kette laufen, stürzen und dann auf die Fahrbahn gelangen.

 

Der Kommunale Schadenausgleich hat sich der Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde angeschlossen und mitgeteilt, dass ihm, vor dem Hintergrund der bestehenden Verkehrssicherungspflichten, die vorhandenen Absperrungen mittels Zaunelementen sachlich erscheinen und dass alternative Einrichtungen durch Begrenzungspoller mit gespannten Ketten ein erhöhtes Sicherheitsrisiko beinhalten.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte aus haftungsrechtlichen Gründen weiterhin eine feste Absperrung gefordert werden, deren Ausgestaltung vorab mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen ist.

Auch ist zu bedenken, dass Befestigungen/Bohrungen auf den Flächen nicht gewünscht sind.


Keine


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsaus­schuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, künftige Sondernutzungserlaubnisse für die Inanspruchnahme von Parkstreifen und Gehwegen, die unmittelbar an die Fahrbahn angrenzen, weiterhin mit der Auflage zu versehen, dass eine feste Absperrung zur Fahrbahn hin zu erfolgen hat, deren Gestaltung vorab mit der Stadt und der Denkmalpflege abzustimmen ist.