Seit dem Umbau der
Langen Straße sind von mehreren Betreibern von Cafés und Restaurants
Sondernutzungserlaubnisse für die Inanspruchnahme von Park- und Gehwegflächen
beantragt worden.
Diese
Sondernutzungserlaubnisse wurden, sofern die Flächen direkt an die Straßen
angrenzen, mit der Auflage versehen, dass sie zur Fahrbahn hin mit einer
mindestens 1 m hohen festen Abtrennung zu versehen sind.
Die Erlaubnisnehmer
haben in der Regel hölzerne Zaunelemente gewählt. Aus Gründen des
Denkmalschutzes und des Ortsbildes wurden diese Zaunelemente kritisiert und es
wurde vorgeschlagen, diese durch einzelne Begrenzungspoller mit dazwischen
gespannten Ketten zu ersetzen. Bei einem Neuantrag wurde dieses probeweise
realisiert.
Zur Klärung der Frage,
ob diese Lösung den Sicherheitsanforderungen genügt, ist diesbezüglich eine
Anfrage an den Kommunalen Schadenausgleich und an die zuständige
Verkehrsbehörde gestellt worden.
Diese vertritt die
Auffassung, dass eine Abgrenzung durch Begrenzungspoller mit dazwischen
gespannten Ketten nicht für ausreichende Sicherheit sorgt. Die Variante mit Zaunelementen
oder Ähnlichem bietet mehr Schutz für die Bürgerinnen und Bürger, gerade bei
dem Verkehrsaufkommen in der Langen Straße.
Auch gelte es, eine
deutliche Abgrenzung zu schaffen, um zu verhindern, dass Kinder gegen die Kette
laufen, stürzen und dann auf die Fahrbahn gelangen.
Der Kommunale
Schadenausgleich hat sich der Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde
angeschlossen und mitgeteilt, dass ihm, vor dem Hintergrund der bestehenden Verkehrssicherungspflichten,
die vorhandenen Absperrungen mittels Zaunelementen sachlich erscheinen und dass
alternative Einrichtungen durch Begrenzungspoller mit gespannten Ketten ein
erhöhtes Sicherheitsrisiko beinhalten.
Aus Sicht der
Verwaltung sollte aus haftungsrechtlichen Gründen weiterhin eine feste
Absperrung gefordert werden, deren Ausgestaltung vorab mit der
Denkmalschutzbehörde abzustimmen ist.
Auch ist zu bedenken,
dass Befestigungen/Bohrungen auf den Flächen nicht gewünscht sind.
Keine
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, künftige Sondernutzungserlaubnisse für die
Inanspruchnahme von Parkstreifen und Gehwegen, die unmittelbar an die Fahrbahn
angrenzen, weiterhin mit der Auflage zu versehen, dass eine feste Absperrung
zur Fahrbahn hin zu erfolgen hat, deren Gestaltung vorab mit der Stadt und der
Denkmalpflege abzustimmen ist.