Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes "Schützenplatz"
a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
025/2015 ST
Aktenzeichen
612605ST:Schützenplatz/1. Änderung
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Eigentümer des Gildehauses hat aus gegebenem Anlass die Änderung des Bebauungsplanes „Schützenplatz“ beantragt.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung vom 14. Juli 2014 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Schützenplatz“ gefasst. Die Änderung umfasst die Flurstücke 37/8, 37/7, 37/6 und 600/37, Flur 11, Gemarkung Lüchow (Wendland).

 

Während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Stellungnahmen abgegeben.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB ist eine Stellungnahme eingegangen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung müssen durch die eingegangenen Stellungnahmen nicht wesentlich geändert werden, sodass das Verfahren abgeschlossen werden kann.


Ca. 22.000,00 € Planungskosten


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungs­ausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)           über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)           die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Schützenplatz“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.