a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Der Eigentümer des Gildehauses hat aus gegebenem
Anlass die Änderung des Bebauungsplanes „Schützenplatz“ beantragt.
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin
in seiner Sitzung vom 14. Juli 2014 den Aufstellungsbeschluss für die 1.
Änderung des Bebauungsplanes „Schützenplatz“ gefasst. Die Änderung umfasst die
Flurstücke 37/8, 37/7, 37/6 und 600/37, Flur 11, Gemarkung Lüchow (Wendland).
Während der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie
das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
Stellungnahmen abgegeben.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Absatz 2 BauGB ist eine Stellungnahme eingegangen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die
Begründung müssen durch die eingegangenen Stellungnahmen nicht wesentlich
geändert werden, sodass das Verfahren abgeschlossen werden kann.
Ca. 22.000,00 € Planungskosten
Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss
beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
über die Stellungnahmen wird, wie in den
Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt sind, dargestellt, entschieden und
b)
die
1. Änderung des Bebauungsplanes „Schützenplatz“ wird als Satzung mit der
Begründung beschlossen.