Betreff
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Östlich des Mühlenberges" in Kolborn
Vorlage
027/2015 ST
Aktenzeichen
612605ST:Östlich des Mühlenberges Kolborn/Änderung
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein Anwohner des Mühlenberges im Ortsteil Kolborn hat den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Östlich des Mühlenberges“ gestellt.

 

Hintergrund dieses Antrages ist ein Schreiben der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg, in welchem dieser zur Versetzung seines Gartenhauses aufgefordert wurde.

 

Im Bebauungsplan „Östlich des Mühlenberges“ sind sogenannte „Sichtschneisen“ festgesetzt. Die Baugrenzen enden an diesen „Sichtschneisen“ und die örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen der bebauten Grundstücke regelt, dass Pflanzungen in den Sichtschneisen maximal 1,50 m hoch sein dürfen.

 

Durch das Geländegefälle im Plangebiet sollen sich reizvolle Ausblicke in die nordöstliche Niederungslandschaft ergeben. Die Planung sollte diese Ausblicke streckenweise in Form von Sichtschneisen freilassen.

 

In der Örtlichkeit stellt es sich so dar, dass diese Sichtschneisen absolut nicht vorhanden sind. Die Vegetation innerhalb dieser Sichtachsen ist deutlich höher als 1,50 m und es stehen auch Garagen und Nebengebäude außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen.

 

Um auch Nebenanlagen und Garagen außerhalb der Baugrenzen zuzulassen, muss der Bebauungsplan dahingehend geändert werden, dass die textliche Festsetzung „Garagen gemäß § 12 NBauO und Nebenanlagen gemäß § 14 NBauO, mit Ausnahme von Grundstückseinfriedungen, sind in den nicht überbaubaren Flächen unzulässig“ herausgenommen wird.

 

Diese Angelegenheit wurde in den Jahren 2006/2007 schon einmal aufgrund eines Antrages eines anderen Anliegers thematisiert. Es haben dann dazu Gespräche mit dem Ergebnis stattgefunden, dass der Anlieger sich mit allen weiteren Anliegern, welche auch einen Vorteil von der Änderung des Bebauungsplanes haben, in Verbindung setzen wollte, um über die Kostenübernahme zu sprechen. Nach diesen Gesprächen wollte selbiger wieder auf die Stadt zukommen, was bis zum heutigen Tage nicht geschehen ist.


Eine Änderung des Bebauungsplanes würde ca. 2.400,00 € kosten.