Ein Anwohner des
Mühlenberges im Ortsteil Kolborn hat den Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes „Östlich des Mühlenberges“ gestellt.
Hintergrund dieses
Antrages ist ein Schreiben der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises
Lüchow-Dannenberg, in welchem dieser zur Versetzung seines Gartenhauses
aufgefordert wurde.
Im Bebauungsplan
„Östlich des Mühlenberges“ sind sogenannte „Sichtschneisen“ festgesetzt. Die
Baugrenzen enden an diesen „Sichtschneisen“ und die örtliche Bauvorschrift über
die Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen der bebauten Grundstücke regelt,
dass Pflanzungen in den Sichtschneisen maximal 1,50 m hoch sein dürfen.
Durch das
Geländegefälle im Plangebiet sollen sich reizvolle Ausblicke in die
nordöstliche Niederungslandschaft ergeben. Die Planung sollte diese Ausblicke
streckenweise in Form von Sichtschneisen freilassen.
In der Örtlichkeit
stellt es sich so dar, dass diese Sichtschneisen absolut nicht vorhanden sind.
Die Vegetation innerhalb dieser Sichtachsen ist deutlich höher als 1,50 m und
es stehen auch Garagen und Nebengebäude außerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen.
Um auch Nebenanlagen
und Garagen außerhalb der Baugrenzen zuzulassen, muss der Bebauungsplan
dahingehend geändert werden, dass die textliche Festsetzung „Garagen gemäß § 12
NBauO und Nebenanlagen gemäß § 14 NBauO, mit Ausnahme von
Grundstückseinfriedungen, sind in den nicht überbaubaren Flächen unzulässig“
herausgenommen wird.
Diese Angelegenheit
wurde in den Jahren 2006/2007 schon einmal aufgrund eines Antrages eines anderen
Anliegers thematisiert. Es haben dann dazu Gespräche mit dem Ergebnis
stattgefunden, dass der Anlieger sich mit allen weiteren Anliegern, welche auch
einen Vorteil von der Änderung des Bebauungsplanes haben, in Verbindung setzen
wollte, um über die Kostenübernahme zu sprechen. Nach diesen Gesprächen wollte
selbiger wieder auf die Stadt zukommen, was bis zum heutigen Tage nicht
geschehen ist.
Eine Änderung des
Bebauungsplanes würde ca. 2.400,00 € kosten.