Ein Einwohner des Ortsteils Kolborn plant auf dem
Flurstück 16/1, Flur 3, Gemarkung Kolborn, die Errichtung einer Garage und
einer Fischerhütte. Außerdem sollen die auf dem Flurstück vorhandenen Teiche
legalisiert werden, da sie vom Vorbesitzer des Flurstücks ohne Genehmigung
errichtet worden sind.
Das genannte Flurstück liegt nicht im
Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Mühlenberg - August-Kohrs-Straße“.
Demnach können die geplanten Vorhaben unter derzeitigen Umständen nicht
realisiert werden.
Es ist geplant, das im bisherigen Bebauungsplan „Am
Mühlenberg - August-Kohrs-Straße“ festgesetzte Kleinsiedlungsgebiet in ein
allgemeines Wohngebiet zu ändern und die Grundflächenzahl von derzeit 0,2 zu
erhöhen.
Außerdem soll der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Am Mühlenberg - August-Kohrs-Straße“ erweitert werden, um das geplante
Vorhaben zu ermöglichen und die vor geraumer Zeit vom vorherigen
Grundstückseigentümer angelegten Teiche in ihrem Bestand zu sichern. In der
Erweiterung soll ein allgemeines Wohngebiet, eine öffentliche Verkehrsfläche,
eine Grünfläche sowie Teiche festgesetzt werden.
Die Teilneufassung und Erweiterung des
Bebauungsplans „Am Mühlenberg - August-Kohrs-Straße“ kann im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Kosten des Verfahrens werden vom Antragssteller
getragen.
Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss
beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die
Aufstellung der Teilneufassung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am
Mühlenberg - August-Kohrs-Straße“ mit dem Ziel, die Art der baulichen Nutzung
als allgemeines Wohngebiet (WA) und nicht wie bisher als Kleinsiedlungsgebiet
(WS) festzusetzen.
Zudem sollen die vorhandenen Teiche, eine
Grünfläche und eine Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Der Geltungsbereich
der Teilneufassung und Erweiterung umfasst die Flurstücke 16/1, 21/2, 21/4,
21/6, 21/8, 21/9, 21/10, 23/2, 23/9, 23/8, 23/6, 23/5, 23/4, 15/4, 15/8, 15/9,
Flur 3, Gemarkung Kolborn, und das Flurstück 15/10, Flur 3, Gemarkung Kolborn,
teilweise, sowie das Flurstück 36/2, Flur 12, Gemarkung Kolborn, teilweise. Ein
Lageplan liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.