Familie Mahlke
beantragt den Teilerwerb des Flurstückes 121/4, Flur 3, der Gemarkung Tarmitz.
Es handelt sich hier um den gewerblich nutzbaren Teil und um die im
Bebauungsplan festgelegte Schutzpflanzung 3. Die Familie würde sich auch um die
Pflege der Schutzpflanzung 3 kümmern.
Die Veräußerung der
gewerblich nutzbaren Fläche könnte dazu führen, dass die in diesem Bereich
festgesetzte Gewerbefläche nicht oder nur schlecht nutzbar ist.
Vor einem Verkauf
müsste die Fläche vermessen werden.
Bei einer Veräußerung
inkl. Schutzpflanzung 3 beträgt die Fläche etwa 3.700 m². Bei einer Veräußerung
ohne Schutzpflanzung 3 beträgt die Fläche etwa 2.500 m².
Der Bodenrichtwert für
Tarmitz beträgt 16,00 €/m².
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, der Familie Mahlke eine Teilfläche des
Flurstückes 121/4, Flur 3, Gemarkung Tarmitz, mit einer Größe von ca.
________m² zu veräußern.
Der Kaufpreis beträgt
16,00 €/m².