Betreff
Erneuerung des Parkstreifens und des südlichen Gehweges in der Schützenstraße in der Stadt Lüchow (Wendland)
Vorlage
040/2015 ST
Aktenzeichen
661217ST:Schützenstraße/Gehweg und Parkstreifen
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 3. März 2015 beschlossen, den Parkstreifen in der Schützenstraße zu erneuern.

 

Der bituminöse Parkstreifen weist erhebliche Verformungen und großflächig stehendes Wasser auf. Die Schäden sind vorwiegend aufgrund der Wurzeln der dort stehenden großen Bäume entstanden, sie reichen in Teilflächen bis unter den Gehweg und haben auch hier bis zur Grundstücksgrenze Verformungen verursacht. Der bituminöse Parkstreifen ist zudem auch durch Alterung des bituminösen Bindemittels im Asphalt ausgesprödet und gerissen. Die Verformungen durch Wurzeln betreffen auch die Hochbord- und Gossenanlage.

 

Nach Fertigstellung der Planung der Entwässerungslinien neben der Fahrbahn ist vorgesehen, die gesamte Parkstreifenanlage und den Gehweg zu erneuern. Eine alleinige Sanierung des Parkstreifens ist aus entwässerungstechnischen Gründen (Höhenlage der Pflasterung des Gehweges an den Grundstücksgrenzen) nicht möglich.

 

Die Planung sieht vor, die vorhandenen Bäume in Inseln mit Hochbord einzufassen und die Parstreifenanlage farblich von den Gehweg- und Zufahrtsflächen zu separieren (System wie in der Innenstadt). Eine Abgrenzung der Parkstreifen zu den Gehwegeflächen durch eine Hochbordanlage ist aufgrund der Bestandshöhen an den Grundstücken nicht möglich.

 

Die Anpassung der vorhandenen Fahrbahn erfolgt durch die Erneuerung eines 1,00 m bis 1,60 m breiten Streifens der Asphaltdeckschicht.


Die Kosten belaufen sich nach der vorliegenden aktuellen Kostenermittlung auf 71.949,42 € und stehen im Haushalt 2015 zur Verfügung.

 

Ggf. sind Ausbaubeiträge zu erheben.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsaus-schuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, abweichend seines Beschluss vom 3. März 2015, die Erneuerung des Parkstreifens und des südlichen Gehweges in der Schützenstraße in der Stadt Lüchow (Wendland) durchzuführen.