Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner
Sitzung am 3. März 2015 beschlossen, den Parkstreifen in der Schützenstraße zu
erneuern.
Der bituminöse Parkstreifen weist erhebliche
Verformungen und großflächig stehendes Wasser auf. Die Schäden sind vorwiegend
aufgrund der Wurzeln der dort stehenden großen Bäume entstanden, sie reichen in
Teilflächen bis unter den Gehweg und haben auch hier bis zur Grundstücksgrenze
Verformungen verursacht. Der bituminöse Parkstreifen ist zudem auch durch Alterung
des bituminösen Bindemittels im Asphalt ausgesprödet und gerissen. Die
Verformungen durch Wurzeln betreffen auch die Hochbord- und Gossenanlage.
Nach Fertigstellung der Planung der
Entwässerungslinien neben der Fahrbahn ist vorgesehen, die gesamte Parkstreifenanlage
und den Gehweg zu erneuern. Eine alleinige Sanierung des Parkstreifens ist aus
entwässerungstechnischen Gründen (Höhenlage der Pflasterung des Gehweges an den
Grundstücksgrenzen) nicht möglich.
Die Planung sieht vor, die vorhandenen Bäume in
Inseln mit Hochbord einzufassen und die Parstreifenanlage farblich von den
Gehweg- und Zufahrtsflächen zu separieren (System wie in der Innenstadt). Eine
Abgrenzung der Parkstreifen zu den Gehwegeflächen durch eine Hochbordanlage ist
aufgrund der Bestandshöhen an den Grundstücken nicht möglich.
Die Anpassung der vorhandenen Fahrbahn erfolgt
durch die Erneuerung eines 1,00 m bis 1,60 m breiten Streifens der
Asphaltdeckschicht.
Die Kosten belaufen sich nach der vorliegenden
aktuellen Kostenermittlung auf 71.949,42 € und stehen im Haushalt 2015 zur
Verfügung.
Ggf. sind Ausbaubeiträge zu erheben.
Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss
beschließt, dem Verwaltungsaus-schuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
abweichend seines Beschluss vom 3. März 2015, die Erneuerung des Parkstreifens
und des südlichen Gehweges in der Schützenstraße in der Stadt Lüchow (Wendland)
durchzuführen.