Betreff
Weisung an die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH zum Thema "Liquidation der Gesellschaft"
Vorlage
029/2015 SG
Aktenzeichen
102434SG.10
Art
Sitzungsvorlage SG

Seit 1993 wird die Elbtalaue-Wendland Touristik (EWT) als GmbH geführt. Seinerzeit noch als Fremdenverkehrsfördergesellschaft Wendland/Elbufer-Drawehn mbH.

Gesellschafter der EWT sind der Landkreis (50 %), die Samtgemeinden Lüchow (15 %), Elbtalaue (21,7 %), Gartow (11 %) und der Naturpark Elbhöhen-Wendland e.V. (2,3 %).

 

Aufgrund der schlechten finanziellen Entwicklung der EWT wurden durch die Gesellschafter Beschlüsse zur Umstrukturierung der EWT gefasst. Dabei sollte die EWT zukünftig die übergeordneten Aufgaben übernehmen und die Samtgemeinden für die Tourismusinformationen vor Ort verantwortlich sein. Voraussetzung hierfür waren einheitliche Beschlüsse des Landkreises und der Samtgemeinden zu diesem Vorgehen.

 

Dies konnte nicht erreicht werden, so dass alle Gesellschafter vorsorglich die Kündigung zum 31.12.2015 ausgesprochen haben. Ziel dieser Kündigung war eine konstruktive Neuausrichtung und Optimierung der Gesellschaft zum 01.01.2016, um Freiräume und Mittel für ein gut funktionierendes Außen- und Dachmarketing zu erhalten. Die Gesellschaft sollte zukünftig die Aufgaben des überregionalen Marketings übernehmen.

 

Nachdem bis zum März diesen Jahres immer noch keine klaren und einheitlichen Standpunkte der Gesellschafter zu der geplanten Umstrukturierung vorlagen, wurde am 09.03.2015 durch den Kreisausschuss beschlossen, das touristische Dachmarketing für den Raum Elbtalaue-Wendland ab dem 01.01.2016 für mindestens 3 Jahre extern zu vergeben. Die finanziellen Ressourcen werden vom Landkreis zur Verfügung gestellt. Die Ausschreibung wurde am 29.04.2015 veröffentlicht.

 

Die Samtgemeinden übernehmen die Betreibung der Touristinformationen vor Ort und stellen hierfür die entsprechenden Mittel zur Verfügung.

Um Reibungsverluste zu vermeiden, ist eine Vernetzung der örtlichen Akteure und des externen Anbieters für das Dachmarketing in der Ausschreibung vorgesehen und entsprechend vertraglich zu vereinbaren.

 

Für die EWT bedeutet dies in letzter Konsequenz die Auflösung der Gesellschaft zum 01.01.2016.

 

Für die Abwicklung der Gesellschaft ist die Liquidation zu beschließen.

Grundsätzlich beginnt die Liquidation mit der Auflösung einer Gesellschaft. Da alle Gesellschafter die Kündigung ausgesprochen haben, ist davon auszugehen, dass eine Auflösung gewollt ist. Um weiteren zeitlichen Verzug und zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollte die EWT schnellstmöglich in die Liquidation eintreten. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben gibt es eine Sperrfrist von einem Jahr. Es wird vorgeschlagen, die Auflösung der Gesellschaft zum 30.06.2015 und den Start der Liquidation zum 01.07.2015 zu beschließen. Somit wäre eine Abwicklung bis zum 30.06.2016 denkbar.

 

Mit Start der Liquidation ändert sich der Gesellschaftszweck. Es dürfen lediglich Aufgaben zur Abwicklung der Gesellschaft vorgenommen werden (§ 70 GmbHG).

Tätigkeiten die sinnvoll sind, um die Aufgabe in anderer Form zukünftig fortzuführen, dürfen nur mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vorgenommen werden. Hinsichtlich der Aufgaben der touristischen Vermarktung durch die EWT GmbH ist sicher zu stellen, dass in der Zeit von Beginn der Liquidation bis zum 31.12.2015 kein Vakuum entsteht, das dem gesamten Landkreis schaden könnte.

 

Gemäß § 66 Abs.1 GmbH-Gesetz erfolgt die Liquidation grundsätzlich durch die Geschäftsführung.

Es ist sinnvoll, die Geschäftsführung in diesem speziellen Fall durch das Beteiligungsmanagement des Landkreises in Person von Frau Marceaux zu unterstützen, da Herr Appels vor Ablauf der einjährigen Sperrfrist in den Ruhestand eintreten wird.

 

Bis zum Abschluss der Liquidation bleibt die GmbH bestehen und mit ihr auch die Aufsichts- und Beschlussgremien (Mitgliederversammlung, Beirat). Dies gilt mindestens für das Sperrjahr, längstens bis zu 3 Jahren.


Keine


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Vertreter/Innen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in der Gesellschafterversammlung der Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH (EWT) werden angewiesen in der nächsten Sitzung der Gesellschafterversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Gesellschaft ist mit Ablauf des 30.06.2015 aufgelöst. Die Liquidation beginnt ab dem 01.07.2015.
  2. Die Geschäftsführer Herr Ulrich Appels und Frau Sabine Schöning werden zu Liquidatoren gem. § 66 Abs. 1 GmbHG bestellt. Weiter stellt der Landkreis eine Begleitung der Liquidation durch die Stabsstelle 02 (Frau Marceaux) zur Verfügung.
  3. Neben den Aufgaben der Liquidation gem. § 70 GmbHG nehmen die Liquidatoren auch die Aufgaben der touristischen Vermarktung im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten der EWT GmbH bis zum 31.12.2015 wahr.
  4. Die Bücher und Schriften der Gesellschaft werden nach Beendigung der Liquidation durch den/ die … verwahrt.
    (Anmerkung: Es ist im Vorfeld zu klären, wer hierzu bereit ist – vorteilhaft der Landkreis oder eine Samtgemeinde)

Die von der Samtgemeinde entsandten Vertreter/Innen sind gemäß § 138 Absatz 1 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes an diese Weisung des Samtgemeinderates gebunden.