Seit 1993 wird die
Elbtalaue-Wendland Touristik (EWT) als GmbH geführt. Seinerzeit noch als
Fremdenverkehrsfördergesellschaft Wendland/Elbufer-Drawehn mbH.
Gesellschafter der EWT sind
der Landkreis (50 %), die Samtgemeinden Lüchow (15 %), Elbtalaue (21,7 %),
Gartow (11 %) und der Naturpark Elbhöhen-Wendland e.V. (2,3 %).
Aufgrund der schlechten
finanziellen Entwicklung der EWT wurden durch die Gesellschafter Beschlüsse zur
Umstrukturierung der EWT gefasst. Dabei sollte die EWT zukünftig die
übergeordneten Aufgaben übernehmen und die Samtgemeinden für die
Tourismusinformationen vor Ort verantwortlich sein. Voraussetzung hierfür waren
einheitliche Beschlüsse des Landkreises und der Samtgemeinden zu diesem
Vorgehen.
Dies konnte nicht erreicht
werden, so dass alle Gesellschafter vorsorglich die Kündigung zum 31.12.2015
ausgesprochen haben. Ziel dieser Kündigung war eine konstruktive Neuausrichtung
und Optimierung der Gesellschaft zum 01.01.2016, um Freiräume und Mittel für
ein gut funktionierendes Außen- und Dachmarketing zu erhalten. Die Gesellschaft
sollte zukünftig die Aufgaben des überregionalen Marketings übernehmen.
Nachdem bis zum März diesen
Jahres immer noch keine klaren und einheitlichen Standpunkte der Gesellschafter
zu der geplanten Umstrukturierung vorlagen, wurde am 09.03.2015 durch den
Kreisausschuss beschlossen, das touristische Dachmarketing für den Raum
Elbtalaue-Wendland ab dem 01.01.2016 für mindestens 3 Jahre extern zu vergeben.
Die finanziellen Ressourcen werden vom Landkreis zur Verfügung gestellt. Die
Ausschreibung wurde am 29.04.2015 veröffentlicht.
Die Samtgemeinden übernehmen
die Betreibung der Touristinformationen vor Ort und stellen hierfür die
entsprechenden Mittel zur Verfügung.
Um Reibungsverluste zu vermeiden,
ist eine Vernetzung der örtlichen Akteure und des externen Anbieters für das
Dachmarketing in der Ausschreibung vorgesehen und entsprechend vertraglich zu
vereinbaren.
Für die EWT bedeutet dies in
letzter Konsequenz die Auflösung der Gesellschaft zum 01.01.2016.
Für die Abwicklung der
Gesellschaft ist die Liquidation zu beschließen.
Grundsätzlich beginnt die
Liquidation mit der Auflösung einer Gesellschaft. Da alle Gesellschafter die
Kündigung ausgesprochen haben, ist davon auszugehen, dass eine Auflösung
gewollt ist. Um weiteren zeitlichen Verzug und zusätzliche Kosten zu vermeiden,
sollte die EWT schnellstmöglich in die Liquidation eintreten. Aufgrund
gesetzlicher Vorgaben gibt es eine Sperrfrist von einem Jahr. Es wird
vorgeschlagen, die Auflösung der Gesellschaft zum 30.06.2015 und den Start der
Liquidation zum 01.07.2015 zu beschließen. Somit wäre eine Abwicklung bis zum
30.06.2016 denkbar.
Mit Start der Liquidation
ändert sich der Gesellschaftszweck. Es dürfen lediglich Aufgaben zur Abwicklung
der Gesellschaft vorgenommen werden (§ 70 GmbHG).
Tätigkeiten die sinnvoll
sind, um die Aufgabe in anderer Form zukünftig fortzuführen, dürfen nur mit
Beschluss der Gesellschafterversammlung vorgenommen werden. Hinsichtlich der
Aufgaben der touristischen Vermarktung durch die EWT GmbH ist sicher zu
stellen, dass in der Zeit von Beginn der Liquidation bis zum 31.12.2015 kein
Vakuum entsteht, das dem gesamten Landkreis schaden könnte.
Gemäß § 66 Abs.1 GmbH-Gesetz
erfolgt die Liquidation grundsätzlich durch die Geschäftsführung.
Es ist sinnvoll, die
Geschäftsführung in diesem speziellen Fall durch das Beteiligungsmanagement des
Landkreises in Person von Frau Marceaux zu unterstützen, da Herr Appels vor
Ablauf der einjährigen Sperrfrist in den Ruhestand eintreten wird.
Bis zum Abschluss der
Liquidation bleibt die GmbH bestehen und mit ihr auch die Aufsichts- und
Beschlussgremien (Mitgliederversammlung, Beirat). Dies gilt mindestens für das
Sperrjahr, längstens bis zu 3 Jahren.
Keine
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Vertreter/Innen der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) in der Gesellschafterversammlung der Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH
(EWT) werden angewiesen in der nächsten Sitzung der Gesellschafterversammlung,
folgenden Beschluss zu fassen:
- Die
Gesellschaft ist mit Ablauf des 30.06.2015 aufgelöst. Die Liquidation
beginnt ab dem 01.07.2015.
- Die Geschäftsführer Herr Ulrich Appels und Frau Sabine
Schöning werden zu Liquidatoren gem. § 66 Abs. 1 GmbHG bestellt. Weiter
stellt der Landkreis eine Begleitung der Liquidation durch die Stabsstelle
02 (Frau Marceaux) zur Verfügung.
- Neben den Aufgaben der Liquidation gem. § 70 GmbHG
nehmen die Liquidatoren auch die Aufgaben der touristischen Vermarktung im
Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten der EWT GmbH bis zum
31.12.2015 wahr.
- Die Bücher und Schriften der Gesellschaft werden nach
Beendigung der Liquidation durch den/ die … verwahrt.
(Anmerkung: Es ist im Vorfeld zu klären, wer hierzu bereit ist – vorteilhaft der Landkreis oder eine Samtgemeinde)
Die von der Samtgemeinde entsandten Vertreter/Innen sind gemäß § 138
Absatz 1 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes an diese
Weisung des Samtgemeinderates gebunden.