Die ehemaligen
Samtgemeinden Clenze und Lüchow haben die Erledigung der versorgungs- und
beihilferechtlichen Aufgaben für die Mitarbeiter auf die Niedersächsische
Versorgungskasse übertragen.
Durch die
Samtgemeindefusion ist es notwendig, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
den Beitritt zur Niedersächsischen Versorgungskasse beschließt.
Keine
1. Beamtenversorgung/Beihilfeumlagekasse
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Beitritt zu
den Mitgliedsgruppen A und C bei der Niedersächsischen Versorgungskasse zum 1.
November 2006.
Gleichzeitig werden die versorgungsrechtlichen Befugnisse nach § 49
Absatz 1 Satz 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und die beihilferechtlichen
Befugnisse nach § 87 c Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) auf die
Niedersächsische Versorgungskasse als deren eigene Aufgabe übertragen.
Diese Kompetenzübertragung gilt für die Dauer der Mitgliedschaft.
2. Versorgungsrücklage
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Verwaltung
der Versorgungsrückslage einschließlich der Anlage der Mittel gemäß § 11 Absatz
1 Niedersächsisches Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG) wird der
Niedersächsischen Versorgungskasse übertragen, die mit Zustimmung ihrer
Aufsichtsbehörde diese Mittel im Rahmen des Treuhandvermögends mit
individuellem Anteil ausweist (§ 11 Absatz 2 NVersRücklG).
Im Übrigen gilt § 40 der Kassensatzung der Niedersächsischen
Versorgungskasse.