Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zur Niedersächsischen Versorgungskasse
Vorlage
003/1
Aktenzeichen
116005SG.01
Art
Sitzungsvorlage SG

Die ehemaligen Samtgemeinden Clenze und Lüchow haben die Erledigung der versorgungs- und beihilferechtlichen Aufgaben für die Mitarbeiter auf die Niedersächsische Versorgungskasse übertragen.

Durch die Samtgemeindefusion ist es notwendig, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) den Beitritt zur Niedersächsischen Versorgungskasse beschließt.


Keine


1.         Beamtenversorgung/Beihilfeumlagekasse

 

Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Beitritt zu den Mitgliedsgruppen A und C bei der Niedersächsischen Versorgungskasse zum 1. November 2006.

Gleichzeitig werden die versorgungsrechtlichen Befugnisse nach § 49 Absatz 1 Satz 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und die beihilferechtlichen Befugnisse nach § 87 c Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) auf die Niedersächsische Versorgungskasse als deren eigene Aufgabe übertragen.

Diese Kompetenzübertragung gilt für die Dauer der Mitgliedschaft.

 

 

2.         Versorgungsrücklage

 

Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Verwaltung der Versorgungsrückslage einschließlich der Anlage der Mittel gemäß § 11 Absatz 1 Niedersächsisches Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG) wird der Niedersächsischen Versorgungskasse übertragen, die mit Zustimmung ihrer Aufsichtsbehörde diese Mittel im Rahmen des Treuhandvermögends mit individuellem Anteil ausweist (§ 11 Absatz 2 NVersRücklG).

 

Im Übrigen gilt § 40 der Kassensatzung der Niedersächsischen Versorgungskasse.