Betreff
Festsetzung eines einheitlichen Hebesatzes der Samtgemeindeumlage
Vorlage
030/2015 SG
Aktenzeichen
1030:schwedland
Art
Sitzungsvorlage SG
Untergeordnete Vorlage(n)

Mit dem „Lüchow-Dannenberg-Gesetz“ wurde vom Land Niedersachsen festgelegt, dass die Mitgliedsgemeinden der ehemaligen Samtgemeinde Clenze eine erhöhte Samtgemeindeumlage gegenüber den Mitgliedsgemeinden der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow zu zahlen haben. Ausschlaggebend hierfür war, dass die in die neue Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eingebrachten Kassenkredite der Samtgemeinde Clenze je Einwohner höher waren, als die der Samtgemeinde Lüchow. Somit wurde seit dem Haushaltsjahr 2007 ein Samtgemeinde-Umlagesatz für die Gemeinden Bergen an der Dumme, Luckau (Wendland), Schnega und Waddeweitz sowie für den Flecken Clenze in Höhe von insgesamt 46 vom Hundert festgesetzt. Für die restlichen Mitgliedsgemeinden beträgt der Hebesatz insgesamt 43 vom Hundert.

 

Nach Gewährung der kapitalisierten Bedarfszuweisung für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) im Haushaltsjahr 2014 wurde seitens der Kommunalaufsicht (Landkreis Lüchow-Dannenberg) eine fiktive Rechnung erstellt, nach der am Ende des Haushaltsjahres 2014 damit sämtliche Alt-Kassenkredite abgelöst sind. Die Rechnung wurde von der Kommunalaufsicht auch an das Niedersächsische Innenministerium gesandt. Hierzu wurde um eine Auskunft dahingehend gebeten, ob dadurch die Grundlage für eine entsprechende Gesetzesanwendung entfalle und das Gesetz zu ändern ist.

 

Das Niedersächsische Innenministerium sieht sich momentan jedoch nicht in der Lage, eine Gesetzesänderung zu veranlassen, da hierzu erst die endgültigen Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre einschließlich des Haushaltsjahres 2014 vorgelegt werden müssen. Das ist momentan nicht möglich, sodass eine Gesetzesänderung zurzeit nicht zu erwarten ist.

 

Bereits seit Beginn des Jahres 2015 macht die Gemeinde Schnega jedoch darauf aufmerksam, dass mit der Darstellung der Kommunalaufsicht das Recht der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) entfallen ist, die differenzierte Samtgemeindeumlage zu erheben. Hierzu wurden mit dem Bürgermeister der Gemeinde Schnega bereits mehrere Gespräche geführt. Letztendlich hat der Rat der Gemeinde Schnega in seiner letzten Sitzung beschlossen, sollte es nicht zu einer Angleichung der Hebesätze kommen, dass die Gemeinde Schnega Klage erheben wird.

 

In mehreren Gesprächen mit den weiteren Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden wurde angedeutet, dass eine Angleichung der Hebesätze angestrebt werden soll.

 

Eine Angleichung der Hebesätze ist grundsätzlich nur über den Erlass einer Nachtrags-Haushaltssatzung möglich. Hierfür ist ein nicht unerheblicher Aufwand notwendig, obwohl zurzeit ansonsten keine Notwendigkeit besteht, solch eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.

 

Der Samtgemeindeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28. Mai 2015 mit dieser Thematik beschäftigt. Auf Vorschlag des Bürgermeisters der Gemeinde Schnega ist der Beschlussvorschlag erarbeitet worden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemeinde

St.-Kr.Messzahl

Umlage (46 %)

Umlage (45 %)

Erstattung:

 

 

 

 

 

Bergen

598.168

275.152

269.168

5.984

Clenze

1.238.594

569.752

557.360

12.392

Luckau

383.812

176.552

172.712

3.840

Schnega

517.222

237.920

232.744

5.176

Waddeweitz

397.912

183.032

179.056

3.976

 

 

 

 

 

Gesamt:

3.135.708

1.442.408

1.411.040

31.368

 

Die Samtgemeinde erstattet den Gemeinden Bergen an der Dumme, Luckau (Wendland), Schnega, Waddeweitz und dem Flecken Clenze einen Gesamtbetrag in Höhe von 31.368,00 € auf die bisher veranlagte Samtgemeindeumlage. Der Haushalt 2015 schloss mit einem zu erwartenden Überschuss im Ergebnishaushalt von 605.500,00 € ab. Dieser Überschuss wird sich um den Erstattungsbetrag verringern und voraussichtlich zum Jahresende nur noch rund 574.100,00 € betragen.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            die fünf Mitgliedsgemeinden der Alt-Samtgemeinde Clenze erhalten eine Kostenerstattung auf die erhobene Samtgemeindeumlage in einem Prozentpunkt des bereits veranlagten Hebesatzes in 2015 und

 

b)            ab dem Jahr 2016 ist eine einheitliche Samtgemeindeumlage für alle Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) festzusetzen.