Betreff
124. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Siloanlage Rehbecker Weg II"
a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Vorlage
032/2015 SG
Aktenzeichen
612009SG:124. Änderung
Art
Sitzungsvorlage SG

Ein hier ansässiges Energieunternehmen möchte seine vorhandene Siloanlage um eine weitere Siloanlage sowie um einen Lagerbehälter erweitern.

 

Um das Vorhaben zu ermöglichen, sind die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig. Die notwendigen Aufstellungsbeschlüsse wurden von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und der Stadt Lüchow (Wendland) gefasst.

 

Ziel ist es, im Flächennutzungsplan eine Sonderbaufläche darzustellen. Der Geltungsbereich der 124. Änderung umfasst das Flurstück 11, Flur 5, Gemarkung Plate.

 

Im Rahmen der 1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Stellungnahme abgegeben.

 

Der nächste Schritt im Verfahren ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB, wofür ein Auslegungsbeschluss zu fassen ist.

 

Außerdem werden die Träger öffentlicher Belange ein zweites Mal gemäß § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt.

 


Keine


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         über die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt ist, dargestellt, entschieden und

 

b)         der Entwurf der 124. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Siloanlage Rehbecker Weg II“ wird mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.