Betreff
Vorlage des Prüfungsberichtes für das Haushaltsjahr 2005 und Entscheidung über die Entlastung
Vorlage
005/1
Aktenzeichen
202501SG:0002
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Niedersächsische Gemeindeordnung schreibt in § 100 vor, dass die Jahresrechnung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen ist.

Der Gemeindedirektor hat die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung festzustellen und sie mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und seiner Stellungnahme zu diesem Bericht dem Rat vorzulegen. Der Rat muss gemäß § 101 NGO über die Jahresrechnung bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres beschließen und zugleich über die Entlastung entscheiden.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 wurde am 16. März 2006 aufgestellt und vom Samtgemeindebürgermeister auf Vollständigkeit und Richtigkeit festgestellt.

 

Die Rechnung schließt wie folgt ab:

 

Verwaltungshaushalt

Einnahmen                                               =           8.173.682,51 €

Ausgaben                                                 =        17.782.040,53 €

Fehlbetrag                                                =           9.608.358,02 €

 

Vermögenshaushalt

Einnahmen                                               =              757.570,18 €

Ausgaben                                                 =              757.570,18 €

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung der Samtgemeinde Lüchow für das Haushaltsjahr 2005 vom 07.11.2006 ist der Samtgemeinde zugeleitet worden.

Das Prüfungsergebnis ist vom Rechnungsprüfungsamt wie folgt zusammengefasst worden:

 

"Die Buchführung und der Jahresabschluss der Samtgemeinde Lüchow für 2005 entsprechen nach der Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.

Gegen eine Entlastungserteilung bestehen seitens des Rechnungsprüfungsamtes keine Bedenken".

 

Zum Prüfungsbericht und den darin aufgeführten Beanstandungen ist eine schriftliche Stellungnahme erarbeitet. Prüfungsbericht und Stellungnahme liegen allen Ratsfrauen und Ratsherren vor.

 


Keine


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow beschließt,

 

a)     die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüfte Jahresrechnung der Samtgemeinde Lüchow für das Haushaltsjahr 2005 festzustellen und

 

b)     dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 101 NGO für das Haushaltsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.