Die Niedersächsische
Gemeindeordnung schreibt in § 100 vor, dass die Jahresrechnung innerhalb von
drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen ist.
Der Gemeindedirektor
hat die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung festzustellen und
sie mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und seiner Stellungnahme
zu diesem Bericht dem Rat vorzulegen. Der Rat muss gemäß § 101 NGO über die Jahresrechnung
bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres
beschließen und zugleich über die Entlastung entscheiden.
Die Jahresrechnung für
das Haushaltsjahr 2005 wurde am 16. März 2006 aufgestellt und vom
Samtgemeindebürgermeister auf Vollständigkeit und Richtigkeit festgestellt.
Die Rechnung schließt wie
folgt ab:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen = 8.173.682,51 €
Ausgaben = 17.782.040,53 €
Fehlbetrag = 9.608.358,02 €
Vermögenshaushalt
Einnahmen = 757.570,18 €
Ausgaben = 757.570,18 €
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die
Prüfung der Jahresrechnung der Samtgemeinde Lüchow für das Haushaltsjahr 2005
vom 07.11.2006 ist der Samtgemeinde zugeleitet worden.
Das Prüfungsergebnis ist vom Rechnungsprüfungsamt wie
folgt zusammengefasst worden:
"Die Buchführung und der Jahresabschluss der
Samtgemeinde Lüchow für 2005 entsprechen nach der Prüfung den gesetzlichen
Vorschriften.
Gegen eine Entlastungserteilung bestehen seitens des
Rechnungsprüfungsamtes keine Bedenken".
Zum Prüfungsbericht und den darin aufgeführten
Beanstandungen ist eine schriftliche Stellungnahme erarbeitet. Prüfungsbericht
und Stellungnahme liegen allen Ratsfrauen und Ratsherren vor.
Keine
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow beschließt,
a)
die vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüfte Jahresrechnung der Samtgemeinde
Lüchow für das Haushaltsjahr 2005 festzustellen und
b)
dem
Samtgemeindebürgermeister gemäß § 101 NGO für das Haushaltsjahr 2005 Entlastung
zu erteilen.