a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Ein
hier ansässiges Energieunternehmen möchte seine vorhandene Siloanlage um eine
weitere Siloanlage sowie um einen Lagerbehälter erweitern.
Um
das Vorhaben zu ermöglichen, sind die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie
die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig. Die
jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse wurden von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
und der Stadt Lüchow (Wendland) gefasst.
Im
Rahmen der 1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1
BauGB hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg seine Stellungnahme abgegeben.
Aus
der 2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB liegt
auch eine Stellungname vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vor.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB ist keine Stellungnahme eingegangen.
Keine
Der
Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt
sind, dargestellt, entschieden und
b) der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Siloanlage Rehbecker Weg II“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.