Betreff
Beauftragung des Wendland Regionalmarketing e. V. mit der Aufgabe der Wahrnehmung der örtlichen Tourismusinformation
Vorlage
051/2015 SG
Aktenzeichen
801110SG:Regionalmarketing/Allgemein
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat sich in seiner Sitzung am 10. Februar 2015 dafür ausgesprochen, zukünftig die lokale Informationsstelle (Tourismus-Information) mit Wirkung zum 1. Januar 2016 durch die Samtgemeinde selbst auszuführen.

Dies war dem Aspekt geschuldet, dass die Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH (EWT)liquidiert wird und die touristische Vermarktung (Dachmarketing etc.) vom Landkreis ausgeschrieben wurde.

Das zum Anlass nehmend hat der Wendland Regionalmarketing e. V. (WRM) der Samtgemeinde das Angebot unterbreitet, die Informationsstelle für die Samtgemeinde durch den Verein (in Kooperation mit dem Tourismusverein Region Wendland e. V.) zu betreiben (Angebot, s. Anlage).

Das Betreiben der Informationsstelle durch die Samtgemeinde selbst würde nach jüngsten Kostenschätzungen 112.000,00 € p.a. plus Einmalkosten in Höhe von ca. 20.000,00 € für die Grundeinrichtung der Räumlichkeiten bedeuten. Die verbesserte Situation gegenüber ersten Kalkulationen resultiert daraus, dass die Personalrücknahme von der EWT für die Samtgemeinde günstiger ausfällt (vorzeitiger Ruhestand).

Demgegenüber sieht das Angebot des WRM einen Kostenbeitrag der Samtgemeinde von 96.000,00 € p.a. plus einmalig 20.000,00 € vor.

Somit beläuft sich der Vorteil für die Samtgemeinde auf 16.000,00 € p.a. Details sind dem Angebot unter Ziffer 9 zu entnehmen.

Auf Basis dieses Angebotes und der damit verbundenen Kostenkalkulation empfiehlt die Verwaltung dem Rat die Vergabe an das WRM, zumal ein zweiter Aspekt, der dem Rat stets sehr wichtig war, bereits vorbesprochen ist. WRM und Tourismusverein Region Wendland e. V. haben miteinander abgestimmt, eine Bürogemeinschaft zu bilden und sich den Aufgaben gemeinsam zu stellen.

 


Die Kosten der Samtgemeinde für den Betrieb einer Informationsstelle durch das WRM belaufen sich auf 96.000,00 € p.a plus einmaliger Kosten im ersten Jahr von 20.000,00 €.

Gegenüber dem Eigenbetrieb durch die Samtgemeinde entsteht ein Kostenvorteil in Höhe von 16.000,00 € p.a.

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, das Angebot des Wendland Regionalmarketing e. V. (WRM) vom 1. Oktober 2015 anzunehmen. Die Aufgabe des Betriebes einer Informationsstelle wird vom 1. Januar 2016 für die Dauer von drei Jahren an das WRM abgegeben. Die Samtgemeinde erstattet dem WRM Kosten für den Betrieb in Höhe von 96.000,00 jährlich plus einmalig 20.000,00 € im ersten Jahr (2016). Sollte das WRM die tatsächlichen Personalkosten, Sachkosten inkl. Miete und einmaligen Sachkosten reduzieren können, senkt sich die entsprechende Kosterstattung an den Verein durch die Samtgemeinde. Der Verein wird jährlich über die Aktivitäten der Informationsstelle berichten. Die weiteren Details der Vereinbarung zwischen Samtgemeinde und WRM (Kündigung etc.) werden von der Verwaltung erarbeitet. Die Verwaltung wird die finale Vereinbarung dem Samtgemeindeausschuss zur Kenntnis geben.