a) Beschluss über die Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) plant im Jahr 2016 den Ausbau der Ortsverbindungsstraße 2
Saaße - Bösel.
Die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat den Ausbau der
Straße in das Mehrjahresprogramm aufgenommen und eine Förderung für das Jahr
2016 in Aussicht gestellt.
Um das Vorhaben
planungsrechtlich abzusichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes
notwendig, welche die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beantragt hatte.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung vom 3. März 2015 die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel“
beschlossen.
Während der ersten
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB haben die
Deutsche Telekom Technik GmbH, die Avacon AG und der Landkreis
Lüchow-Dannenberg Stellungnahmen abgegeben.
Aus der 2.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB liegt wieder
eine Stellungname der Avacon AG und des Landkreises Lüchow-Dannenberg vor.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Ca. 13.000,00 €
Die Kosten der Planung sollen von der Stadt Lüchow (Wendland) übernommen werden.
Der Umwelt-, Bau-
und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt
sind, dargestellt, entschieden und
b) der
Bebauungsplan „Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel“ wird als Satzung mit der Begründung
beschlossen.