Betreff
Erweiterung der Abgrenzungssatzung der Stadt Lüchow (Wendland), Ortsteil Tarmitz
- Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
091/2015 ST
Aktenzeichen
611004SG:Abgrenzungssatzung Tarmitz
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist darauf aufmerksam geworden, dass einige Grundstückseigentümer in der Stadt Lüchow (Wendland), Ortsteil Tarmitz, bauliche Anlagen ohne Genehmigung im Außenbereich errichtet haben. Gemäß § 35 BauGB sind Vorhaben im Außenbereich nur in Ausnahmefällen zulässig. Es bedarf hier folglich einer Baugenehmigung, um Anlagen errichten zu dürfen.

 

Um die Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Baurecht wiederherzustellen sind die rechtswidrig erbauten Anlagen von den Grundstückseigentümern zurückzubauen.

 

Die betroffenen Grundstückseigentümer würden sich dem jedoch gerne entziehen und beantragen deshalb die Änderung der Abgrenzungssatzung für den Ortsteil Tarmitz der Stadt Lüchow (Wendland).

 

Es ist geplant, die Abgrenzungssatzung, wie in der Anlage ersichtlich, zu erweitern.

 

Das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB kann angewendet werden.

 

Die betroffenen Grundstückseigentümer erklären sich gegenüber der Stadt Lüchow (Wendland) bereit, die anfallenden Kosten des Verfahrens anteilig zu übernehmen.

     


Keine, da die Kosten des Verfahrens von den Antragsstellern getragen werden.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, dass das Verfahren zur Erweiterung der Abgrenzungssatzung der Stadt Lüchow (Wendland), Ortsteil Tarmitz, zu beginnen ist.