Betreff
Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
053/2015 SG
Aktenzeichen
401100SG:0002/A-Satzung
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 21. April 2015 die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschlossen. Diese Satzung sollte mit Wirkung vom 1. August 2016 in Kraft treten.

Eine Veröffentlichung dieser Satzung ist bisher nicht erfolgt, da bereits feststand, dass sich die Gremien der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) weiterhin mit der Schulentwicklungsplanung im Bereich der Samtgemeinde befassen werden.

 

In seiner Sitzung am 13. Oktober 2015 hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2016/17 in Plate nicht mehr eingeschult werden soll, und den Eltern des Schuleinzugsbereiches Plate für die Jahre 2016/17 und 2017/18 freigestellt wird, ihre Kinder in Küsten oder Lüchow (Wendland) einzuschulen.

 

Um Rechtssicherheit zu erlangen, ist es erforderlich, den Beschluss vom 21. April 2015 über die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) aufzuheben und die von der Verwaltung überarbeitete neue Satzung zu beschließen. 


Kosten für die Veröffentlichung.

Evtl. Mehrkosten bei der Schülerbeförderung.  


Der Schulausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                der am 21. April 2015 gefasste Beschluss über die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird aufgehoben und

 

b)           die der Sitzungsvorlage Nr. 053/2015 SG vom 17.11.2015 als Anlage beigefügte Satzung              zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).