Betreff
Nutzung der Büchereien durch der Samtgemeinde zugewiesene Flüchtlinge und Flüchtlinge aus den Notunterkünften
Vorlage
055/2015 SG
Aktenzeichen
413200SG:Bücherei
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Büchereien in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) sieht keine Gebührenermäßigungen vor. Da eine Anfrage aus dem Bereich der Bücherei in Clenze gestellt wurde und die Mitgliederversammlung der Büchereizentrale Niedersachsen vor wenigen Tagen auf das Thema aufmerksam gemacht hat, schlägt die Verwaltung vor, hierfür Regelungen einzuführen. Andere Büchereien haben für die Willkommenskultur bereits Ideen entworfen.

So könnte ein Angebot entstehen, in dem der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zugewiesene Flüchtlinge einen „Willkommensgutschein“ erhalten. Mit diesem können sie für drei Monate die Angebote der Büchereien in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) kostenlos nutzen. Danach können sie sich entscheiden, ob sie weiterhin die Angebote nutzen möchten, jedoch ohne weitere Vergünstigungen. Die Verwaltung hat die Auskunft erhalten, dass die zugewiesenen Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, die in der Höhe dem ALG II entsprechen.

Ein weiteres Angebot könnte für die Flüchtlinge aus den Notunterkünften entstehen. Mit einem entsprechenden Nachweis der Notunterkunft könnten sie die Einladung erhalten, die Medien und das WLAN der Büchereien kostenlos in den Räumen der Büchereien zu nutzen.

Zurzeit gibt es keinerlei Medien in der Landessprache noch besondere Lektüre zum Deutsch lernen. Diese müssten angeschafft werden, was aus dem knappen Büchereibudget jedoch nicht zu finanzieren ist. Daher schlägt die Verwaltung vor, hierfür überplanmäßig 1.000,00 € bereitzustellen.


Überplanmäßig werden 1.000,00 € für die Beschaffung von Medien in Landessprache bzw. zum Erlernen der deutschen Sprache bereitgestellt.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt die Einführung von Willkommensgutscheinen für die Nutzung der Büchereien in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Dafür erhalten der Samtgemeinde zugewiesene Flüchtlinge kostenlos einen dreimonatigen Leseausweis. Nach Ablauf der drei Monate entscheiden sie, ob sie die Angebote der Büchereien nach Maßgaben der Satzung weiter nutzen möchten.

Flüchtlinge aus den Notunterkünften in der Samtgemeinde erhalten die Einladung, Angebote der Büchereien in den Räumen der Büchereien kostenlos zu nutzen.

Überplanmäßig werden 1.000,00 € für die Beschaffung von Medien in Landessprache bzw. zum Erlernen der deutschen Sprache bereitgestellt.