Betreff
Sanierung der Sporthalle Clenze
Vorlage
060/2015 SG
Aktenzeichen
233000SG.03:Sporthallen/Clenze/Sanierung/Finanzierung
Art
Sitzungsvorlage SG

Für die Sporthalle Clenze wurde ein erheblicher Sanierungsbedarf festgestellt. Dieser ergibt sich aus Untersuchungen, die im Rahmen einer angedachten Sanierung des Daches erfolgten. Seit dem Jahr 2013 wurde zunächst festgestellt, dass die im Jahr 1989 errichtete Tribüne zwar für rund 300 Personen gebaut wurde, aber nur für 199 Personen ein Bauantrag gestellt wurde. Tatsächlich befinden sich regelmäßig mehr als 200 Personen auf der Tribüne. Somit handelt es sich faktisch um eine Versammlungsstätte. Als solche ist die Sporthalle allerdings nicht genehmigt.

Vor diesem Hintergrund wurden Gespräche mit dem Brandschutzprüfer und daraus folgend mit weiteren Sachverständigen aufgenommen.

Die Untersuchungen der verschiedenen Bauteile und Anlagen ergab, dass die technischen Anlagen teilweise kurzfristig erneuert und mittelfristig erweitert werden müssen. Insbesondere der Elektro-Hausanschluss mit der Hauptverteilung stellt ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Zusätzlich sind nach heutigem Stand eine Brandmelde- und eine Hausalarmierungsanlage sowie eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich. Im Zuge dieser Neuinstallationen ist die restliche Elektroinstallation zu erneuern. Da die Lüftungsanlage in den nächsten Jahren ebenfalls erneuert werden müsste, soll diese - um Kosten zu sparen - in diesem Zuge ebenfalls erneuert werden.

Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass die Sporthalle Clenze einer kompletten Sanierung unterzogen werden muss. Die Kosten für die Sanierung belaufen sich auf etwa 3 Mio. €. Die Sporthalle muss für diese Arbeiten etwa ein Jahr geschlossen werden.

 

Eine Alternative wäre der Neubau einer 3-Feld-Sporthalle durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg als Ersatz für die sanierungsbedürftigen Hallen der Drawehn-Schule. Sehr fraglich ist zum jetzigen Zeitpunkt, ob der Landkreis einen solchen Neubau überhaupt finanzieren kann. Hier müsste sich dann die Samtgemeinde an den Kosten beteiligen (Baukostenzuschuss oder Betriebskostenzuschuss wären z. B. denkbar).

 

 

Zur Nutzung der Sporthalle sind folgende Informationen zu beachten:

 

Die Grundschule Clenze nutzt die Sporthalle für 12 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten.

Die Drawehn-Schule Clenze nutzt die Sporthalle Clenze für 73 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten.

Das ergibt eine Gesamtnutzung von 2.550 Stunden pro Jahr durch die Schulen, davon 360 Stunden Grundschule Clenze.

Für die Nutzung der Sporthalle durch die Drawehn-Schule erhält die Samtgemeinde aufgrund einer Vereinbarung aus dem Jahr 1996 zurzeit rund 22.000,00 €. Dies entspricht einer halben Hausmeisterstelle.

Zusätzlich wird die Sporthalle von den Sportvereinen genutzt. Durch die Nutzung an den Wochenenden und in den Ferien ergibt sich eine Nutzung von 3.382,75 Stunden pro Jahr.

Aufgrund der enormen Kosten wurden die Nutzer der Sporthalle sowie der Kreissportbund zu einem Gespräch bezüglich einer Kostenbeteiligung eingeladen. Seitens der Vereine und des Kreissportbundes konnte für die Samtgemeinde keine Unterstützung in Aussicht gestellt werden.

Gespräche mit der Kreisverwaltung werden noch geführt.

 

Ein Beschluss über die Sanierung muss zum jetzigen Zeitpunkt getroffen werden, um einen Antrag im Bundesprogramm „Zukunftsinvestitionsprogramm 2016“ stellen zu können. Weitere Voraussetzung für den Antrag ist eine Genehmigung der Finanzierung durch die Kommunalaufsicht. Gespräche hierüber wurden bereits geführt.

Sollte der Antrag erfolgreich sein, würde die Sanierung mit bis zu 1,3 Mio. € bezuschusst werden.

Vorgesehen ist, die Sanierung im Jahr 2017 zu beginnen.


Der Samtgemeinde entstehen Investitionsausgaben in Höhe 3 Mio. €. Der Eigenanteil beträgt 1.650.000,00 €. Für das Haushaltsjahr 2016 ist eine Verpflichtungsermächtigung in dieser Höhe für das Haushaltsjahr 2017 aufzunehmen.

Im Falle der Bezuschussung in beantragter Höhe entstehen zusätzliche Abschreibungen in Höhe von rund 24.000,00 € pro Jahr.  


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Sporthalle Clenze zu sanieren. In den Haushalt 2016 wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.650.000,00 € aufgenommen. Die Verwaltung stellt einen Förderantrag für das Bundesprogramm „Zukunftsinvestitionsprogramm 2016“. Sollte der Antrag negativ beschieden werden, wird die Sanierung der Sporthalle Clenze erneut in den politischen Gremien beraten.