Die Niedersächsische Landesregierung hat durch Verordnung unter anderem festgelegt, dass die Wahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen am 11. September 2016 stattfinden.
Grundsätzlich ist Samtgemeindewahlleiter/in für die Samtgemeindewahl die Samtgemeindebürgermeisterin/der Samtgemeindebürgermeister; Stellvertreter/in ist die Vertreterin/der Vertreter im Amt (§ 9 Absatz 1 Nummer 2 und Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes – NKWG).
Abweichend davon kann der Rat gemäß § 9 Absatz 3 Nummer 3 NKWG andere Beschäftigte der Samtgemeinde als Wahlleitung, Stellvertreterin oder Stellvertreter berufen.
Keine
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Für die Samtgemeindewahl am 11. September 2016 wird
der Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland zum Samtgemeindewahlleiter
und
die Verwaltungsfachangestellte Silke Hartwig zur stellvertretenden Samtgemeindewahlleiterin
berufen.