Betreff
Kommunalwahl 2016 - Wahlleitung
Vorlage
061/2015 SG
Aktenzeichen
129300SG:Kommunalwahl 2016
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Niedersächsische Landesregierung hat durch Verordnung unter anderem festgelegt, dass die Wahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen am 11. September 2016 stattfinden.

 

Grundsätzlich ist Samtgemeindewahlleiter/in für die Samtgemeindewahl die Samtgemeindebürgermeisterin/der Samtgemeindebürgermeister; Stellvertreter/in ist die Vertreterin/der Vertreter im Amt (§ 9 Absatz 1 Nummer 2 und Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes – NKWG).

Abweichend davon kann der Rat gemäß § 9 Absatz 3 Nummer 3 NKWG andere Beschäftigte der Samtgemeinde als Wahlleitung, Stellvertreterin oder Stellvertreter berufen.


Keine


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für die Samtgemeindewahl am 11. September 2016 wird

 

der Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland zum Samtgemeindewahlleiter

 

und

 

die Verwaltungsfachangestellte Silke Hartwig zur stellvertretenden Samtgemeindewahlleiterin

 

berufen.