Betreff
2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Vorlage
068/2015 SG
Aktenzeichen
22 22 00
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 26. August 2009 die Neufassung einer Straßenreinigungsgebührensatzung beschlossen. In dieser Satzung wurde wiederum eine Einteilung in drei Reinigungsklassen vorgenommen.

Die Reinigungsklasse 1 beinhaltet bei einer zweimaligen wöchentlichen Reinigung die Geschäftsstraßen.

Die Reinigungsklasse 2 beinhaltet bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung die Hauptzufahrts- und Nebenstraßen.

Die Reinigungsklasse 3 beinhaltet bei einer zweimaligen monatlichen Reinigung die Wohnstraßen (reine Anliegerstraßen).

 

Die Reinigungsgebühr beträgt jährlich je Meter Straßenfront:

 

                                                                            bis 2010                               ab 2011

Reinigungsklasse 1                   =                   8,04 €                                    5,40 €

Reinigungsklasse 2                   =                   3,96 €                                    3,00 €

Reinigungsklasse 3                   =                   2,04 €                                    1,20 €

 

Da im Jahre 2010 eine Kostenüberdeckung von 63.541,76 € vorhanden war, musste bei der damals vorgelegten Kalkulation diese Überdeckung in den nächsten Jahren ausgeglichen werden. Dieses ist seit dem Jahre 2011 geschehen. Zusätzlich hat sich aufgrund der vorläufigen Ergebnisse der Jahre 2011 bis 2014 und der geschätzten Haushaltsergebnisse vom Jahre 2015 eine Unterdeckung von ca. 33.000,00 € ergeben. Diese Unterdeckung soll innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden. Die Gebührenkalkulation ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die dort ermittelten Kosten sind ein Durchschnitt aus den tatsächlichen Kosten der Haushaltsjahre 2011 bis 2014 und den hochgerechneten Kosten des Haushaltsjahres 2015 sowie der voraussichtlichen Einnahmen dieser Jahre. Eine entsprechende Aufstellung ist ebenfalls beigefügt.

 

Gemäß § 3 der Straßenreinigungsgebührensatzung beträgt der nichtumlagefähige Teil der Kosten 25 % der gesamten Reinigungskosten.

 

Der auf die Samtgemeinde entfallende Anteil umfasst

 

1.            die Kosten für die Reinigung der der Öffentlichkeit zugänglichen Park- und Grünanlagen sowie für Straßenkreuzungen und Einmündungen, Verkehrsinseln und ähnliche dem Verkehr dienenden Anlagen,

 

2.            die Kosten für die Reinigung der überwiegend dem Durchgangsverkehr dienenden Straßen, soweit die Kosten durch den Durchgangsverkehr verursacht werden, und

 

3.            die Kostenanteile für Billigkeitserlasse nach § 11 Absatz 1 Nrummer 5 a Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit § 227 Absatz 1 der Abgabenordnung.

 

Da die neu kalkulierten Gebührensätze von denen der derzeit gültigen Straßenreinigungsgebührensatzung abweichen (allerdings immer noch unter den Gebührensätzen vor dem Jahre 2011 liegen), wird vorgeschlagen, die Gebühr durch eine 2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung wie folgt zu ändern:

 

                                                                              bisherige Gebühr                           zukünftige Gebühr

 

Reinigungsklasse 1                                                      5,40 €                                                6,60

Reinigungsklasse 2                                                      3,00 €                                                3,24

Reinigungsklasse 3                                                      1,20 €                                                1,56

   


Mehreinnahmen, da die festgesetzte Gebühr angehoben werden muss. Dadurch wird die Unterdeckung aus den vergangenen Jahren ausgeglichen.

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)

 

a)      nimmt die Kalkulation für die Straßenreinigung 2016 bis 2018 zustimmend zur Kenntnis und

b) beschließt, die vorliegende 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) zu erlassen.