Betreff
Vorlage des Prüfungsberichtes für das HJ 2005 und Entscheidung über die Entlastung
Vorlage
016/1
Aktenzeichen
202501SG:0002
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) schreibt in § 100 vor, dass die Jahresrechnung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen ist.

Der Stadtdirektor hat die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung festzustellen und sie mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und seiner Stellungnahme zu diesem Bericht dem Rat vorzulegen. Der Rat muss gem. § 101 NGO die Jahresrechnung bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres beschließen und zugleich über die Entlastung entscheiden.

Die Jahresrechnung für das HJ 2005 wurde am 13.03.2006 aufgestellt und vom Stadtdirektor auf Vollständigkeit und Richtigkeit festgestellt.

 

Die Rechnung schließt wie folgt ab:

 

Verwaltungshaushalt

  Einnahmen              =      11.491.314,43 €

  Ausgaben                =      11.491.314,43 €

 

Vermögenshaushalt

  Einnahmen              =            420.912,54 €

  Ausgaben                =            420.912,54 €

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Lüchow (Wendland) für das HJ 2005 vom 27.11.2006 ist der Stadt zugeleitet worden.

Das Prüfungsergebnis ist vom Rechnungsprüfungsamt unter Punkt 8.0 wie folgt zusammengefasst worden:

 

                                    "Feststellung des Abschlussergebnisses

                                      Die Buchführung und der Jahresabschluss der Stadt Lüchow

                                      (Wendland) für das HJ 2005 entsprechen nach der Prüfung

                                      den gesetzlichen Vorschriften.

                                      Gegen eine Entlastungserteilung bestehen seitens des Rech-

                                      nungsprüfungsamtes keine Bedenken"

 

Prüfungsbericht und Stellungnahme liegen allen Ratsfrauen und Ratsherren vor.

 

 

 

 

 


keine


Der Rat beschließt,

 

a)     die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüfte Jahresrechnung der Stadt Lüchow (Wendland) für das HJ 2005 festzustellen,

 

b)     dem Stadtdirektor gem. § 101 NGO für das HJ 2005 Entlastung zu erteilen.