Die Niedersächsische
Gemeindeordnung (NGO) schreibt in § 100 vor, dass die Jahresrechnung innerhalb
von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen ist.
Der Stadtdirektor hat
die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung festzustellen und sie
mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und seiner Stellungnahme zu
diesem Bericht dem Rat vorzulegen. Der Rat muss gem. § 101 NGO die Jahresrechnung
bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres
beschließen und zugleich über die Entlastung entscheiden.
Die Jahresrechnung für
das HJ 2005 wurde am 13.03.2006 aufgestellt und vom Stadtdirektor auf
Vollständigkeit und Richtigkeit festgestellt.
Die Rechnung schließt
wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen = 11.491.314,43
€
Ausgaben = 11.491.314,43 €
Vermögenshaushalt
Einnahmen = 420.912,54
€
Ausgaben = 420.912,54 €
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung
der Jahresrechnung der Stadt Lüchow (Wendland) für das HJ 2005 vom 27.11.2006
ist der Stadt zugeleitet worden.
Das Prüfungsergebnis ist vom Rechnungsprüfungsamt
unter Punkt 8.0 wie folgt zusammengefasst worden:
"Feststellung
des Abschlussergebnisses
Die Buchführung und der Jahresabschluss der
Stadt Lüchow
(Wendland) für das HJ 2005 entsprechen nach
der Prüfung
den gesetzlichen Vorschriften.
Gegen eine Entlastungserteilung bestehen
seitens des Rech-
nungsprüfungsamtes keine Bedenken"
Prüfungsbericht und Stellungnahme liegen allen
Ratsfrauen und Ratsherren vor.
keine
Der Rat beschließt,
a)
die vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüfte Jahresrechnung der Stadt Lüchow
(Wendland) für das HJ 2005 festzustellen,
b)
dem Stadtdirektor
gem. § 101 NGO für das HJ 2005 Entlastung zu erteilen.