Betreff
Ausbau eines Wirtschaftsweges
Vorlage
008/2016 ST
Aktenzeichen
661311ST:Stadt Lüchow/2016
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Mit der Bekanntgabe der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZIELE)“ im August des letzten Jahres ist auch wieder der ländliche Wegebau förderfähig.

 

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für den Neubau befestigter oder die Befestigung vorhandener, bisher nicht ausreichend befestigter Wege.

 

Nach bekannt werden der Richtlinie sind die Ortsvertrauensleute über die Förderung informiert worden. Ferner wurden sie gebeten, aus ihren Zuständigkeitsbereichen Wege zu benennen, die für einen Ausbau und damit für eine Förderung infrage kommen.

 

Fünf Ortsvertrauensleute haben Vorschläge abgegeben.

Insgesamt werden 18 Wege vorgeschlagen.

Die Liste wurde um einen Verwaltungsvorschlag ergänzt.

 

Die somit insgesamt 19 Wege wurden von der Verwaltung bereist und es wurden Kostenschätzungen vorgenommen.

 

Da bei der Auswahl der Wege durch die Förderbehörde - wie in der Vergangenheit auch - ein Punktesystem angewendet wurde, hat die Verwaltung bereits eine Vorauswahl vorgenommen und schlägt vor, vier Wege in die engere Wahl zu nehmen.

 

Hierbei handelt es sich um folgende Wege:

 

Banneick - Ortsverbindungsstraße 60

Tarmitz - Ortsverbindungsstraße 89

Rehbeck - Weitsche

Jabel Richtung nordost

 

Seitens des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) ist zu entscheiden, für welchen Weg bzw. welche Wege ein Förderantrag zu stellen ist.


Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2016 enthalten.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, für folgenden Weg einen Förderantrag nach der aktuellen Richtlinie zu stellen und den Weg auszubauen, sofern Fördermittel gewährt werden:

 

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