Im Bereich „Ecke
Spötzingstraße/Leibnizstraße/Humboldstraße“ liegen zwei Grundstücke, die sich
im Eigentum der Stadt Lüchow (Wendland) befinden. Laut dem Bebauungsplan
„Spötzingstraße“ in der gültigen Fassung ist das Flurstück 696/9 als Parkfläche
und das Flurstück 697/5 als Spielplatz festgesetzt. Beide Flurstücke liegen in
der Gemarkung Lüchow (Wendland), Flur 11.
Da in der Stadt
Lüchow (Wendland), bis auf das Baugebiet „Brunsilien“, wenig zentrumsnahe
Bauplätze zur Verfügung stehen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die
vorgenannten Grundstücke als bebaubare Fläche auszuweisen, zumal auch die
Vorschriften im Baurecht zur Ausweisung von Spielplätzen aufgehoben worden
sind.
Es gab auch schon
mehrfach Anfragen nach zentralen Bauplätzen in der Stadt Lüchow (Wendland).
Der Bodenrichtwert
für die Grundstücke beträgt derzeit 25,00 €/m². Zusammen haben die vorgenannten
Grundstücke eine Fläche von 3.309 m².
Ein Verkauf würde
zudem bedeuten, dass die Stadt Lüchow (Wendland) keine laufenden
Unterhaltungskosten für die beiden Grundstücke mehr hat. Für die Unterhaltung
der Gehwege und des Grundstückes selber sowie die Straßenreinigung fallen
jährlich entsprechende Kosten an, die von der Stadt Lüchow (Wendland) getragen
werden.
Die 9. Änderung des
Bebauungsplanes „Spötzingstraße“ kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a
BauGB durchgeführt werden.
Es ist geplant, ein
allgemeines Wohngebiet (WA) sowie Baugrenzen für die Flurstücke 696/9 und
697/5, Flur 11, Gemarkung Lüchow (Wendland), festzusetzen.
Ein Lageplan liegt
der Sitzungsvorlage als Anlage bei. Der Umfang des Änderungsgebietes wird dann
in der Sitzung genauestens dargestellt.
Alle Kosten sind von der Stadt Lüchow (Wendland) zu tragen, können aber über die Verkaufserlöse der Baugrundstücke ausgeglichen werden. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang des Planungsgebietes.
Der Umwelt-, Bau-
und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, das Verfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplanes
„Spötzingstraße“ mit der Absicht, auf den Flurstücken 696/9 und 697/5, Flur 11,
Gemarkung Lüchow (Wendland), eine Bebauung zuzulassen, zu beginnen.