Betreff
9. Änderung des Bebauungsplanes "Spötzingstraße" - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
010/2016 ST
Aktenzeichen
612605ST:Spötzingstraße/9.
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Im Bereich „Ecke Spötzingstraße/Leibnizstraße/Humboldstraße“ liegen zwei Grundstücke, die sich im Eigentum der Stadt Lüchow (Wendland) befinden. Laut dem Bebauungsplan „Spötzingstraße“ in der gültigen Fassung ist das Flurstück 696/9 als Parkfläche und das Flurstück 697/5 als Spielplatz festgesetzt. Beide Flurstücke liegen in der Gemarkung Lüchow (Wendland), Flur 11.

 

Da in der Stadt Lüchow (Wendland), bis auf das Baugebiet „Brunsilien“, wenig zentrumsnahe Bauplätze zur Verfügung stehen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die vorgenannten Grundstücke als bebaubare Fläche auszuweisen, zumal auch die Vorschriften im Baurecht zur Ausweisung von Spielplätzen aufgehoben worden sind.

 

Es gab auch schon mehrfach Anfragen nach zentralen Bauplätzen in der Stadt Lüchow (Wendland).

 

Der Bodenrichtwert für die Grundstücke beträgt derzeit 25,00 €/m². Zusammen haben die vorgenannten Grundstücke eine Fläche von 3.309 m².

 

Ein Verkauf würde zudem bedeuten, dass die Stadt Lüchow (Wendland) keine laufenden Unterhaltungskosten für die beiden Grundstücke mehr hat. Für die Unterhaltung der Gehwege und des Grundstückes selber sowie die Straßenreinigung fallen jährlich entsprechende Kosten an, die von der Stadt Lüchow (Wendland) getragen werden.

 

Die 9. Änderung des Bebauungsplanes „Spötzingstraße“ kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

 

Es ist geplant, ein allgemeines Wohngebiet (WA) sowie Baugrenzen für die Flurstücke 696/9 und 697/5, Flur 11, Gemarkung Lüchow (Wendland), festzusetzen.

 

Ein Lageplan liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei. Der Umfang des Änderungsgebietes wird dann in der Sitzung genauestens dargestellt.

    


Alle Kosten sind von der Stadt Lüchow (Wendland) zu tragen, können aber über die Verkaufserlöse der Baugrundstücke ausgeglichen werden. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang des Planungsgebietes.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, das Verfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Spötzingstraße“ mit der Absicht, auf den Flurstücken 696/9 und 697/5, Flur 11, Gemarkung Lüchow (Wendland), eine Bebauung zuzulassen, zu beginnen.