a) Beschluss über Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Ein in der Seerauer
Straße ansässiger Lebensmittelmarkt plant, seinen vorhandenen Markt abzureißen
und ein Stück versetzt neu zu errichten. Im Rahmen der Neuerrichtung soll die
Verkaufsfläche auf ca. 1.500 qm erweitert werden. Eine Erweiterung des
Sortiments findet dabei nicht statt. Der Markt soll lediglich mit breiteren
Gängen und niedrigeren Regalen kundenfreundlicher gestaltet werden.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 21. Juni 2015 den
Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“
gefasst. Ziel ist es, die Sondergebiete 1 und 3 neu zu fassen und eine
Verkaufsfläche von 1.500 qm für einen der Lebensmittelmärkte zuzulassen.
Außerdem soll zur besseren Steuerung der Sortimente die Positivliste in eine
Negativliste umgewandelt werden.
Der Geltungsbereich
der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“ umfasst die Flurstücke 29/80,
26/6 ,26/4, 28/99, 28/104 und 28/100, Flur 5, Gemarkung Lüchow (Wendland).
Im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde eine
Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und eine Stellungnahme von der
Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg - Wolfsburg abgegeben.
Aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB liegen keine Stellungnahmen
vor.
Die Kosten des
Verfahrens werden vom Antragssteller getragen.
Der Umwelt-, Bau-
und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in der Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt
sind, dargestellt, entschieden und
b) die
3. Änderung des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“ wird als Satzung mit der Begründung
beschlossen.