Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes "Lehmkuhlen"
a) Beschluss über Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
011/2016 ST
Aktenzeichen
612605ST:Lehmkuhlen/3.
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein in der Seerauer Straße ansässiger Lebensmittelmarkt plant, seinen vorhandenen Markt abzureißen und ein Stück versetzt neu zu errichten. Im Rahmen der Neuerrichtung soll die Verkaufsfläche auf ca. 1.500 qm erweitert werden. Eine Erweiterung des Sortiments findet dabei nicht statt. Der Markt soll lediglich mit breiteren Gängen und niedrigeren Regalen kundenfreundlicher gestaltet werden.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 21. Juni 2015 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“ gefasst. Ziel ist es, die Sondergebiete 1 und 3 neu zu fassen und eine Verkaufsfläche von 1.500 qm für einen der Lebensmittelmärkte zuzulassen. Außerdem soll zur besseren Steuerung der Sortimente die Positivliste in eine Negativliste umgewandelt werden.

 

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“ umfasst die Flurstücke 29/80, 26/6 ,26/4, 28/99, 28/104 und 28/100, Flur 5, Gemarkung Lüchow (Wendland).

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde eine Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und eine Stellungnahme von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg - Wolfsburg abgegeben.

 

Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB liegen keine Stellungnahmen vor.

      


Die Kosten des Verfahrens werden vom Antragssteller getragen.

     


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            über die Stellungnahmen wird, wie in der Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)           die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.