Gesellschafterversammlung
der ELBTALAUE WENDLAND Touristik GmbH
Am
30. Oktober 2006 wurde auf der Gesellschafterversammlung eine Anpassung des
Gesellschaftervertrages auf Grund der kommunalen Neugliederung im Landkreis
Lüchow-Dannenberg beschlossen.
Gemäß
§ 12 Absatz 1 des Gesellschaftervertrages der ELTALAUE-WENDLAND Touristik GmbH
besteht die Gesellschafterversammlung unter anderem aus sechs von der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) zu bestimmenden Vertreter/innen.
Die
Benennung erfolgt nach § 51 Absatz 6 NGO in Verbindung mit § 51 Absätze 2
und 3 NGO nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer.
Die
CDU-Fraktion im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hatte in der konstituierenden
Sitzung am 16. November 2006 keine Stellvertreter/innen für deren drei Vertreter/innen
in der Gesellschafterversammlung der ELBTALAUE-WENDLAND Touristik GmbH benannt,
was nun nachzuholen ist.
Kuratorium
für den Künstlerhofes Schreyahn
Gemäß
§ 2 der Richtlinien für die Verwaltung des Künstlerhofes Schreyahn wird zur
Entscheidung über alle mit dem Betrieb des Künstlerhofes zusammenhängenden
Angelegenheiten ein Kuratorium gebildet.
Das
Kuratorium setzt sich unter anderem zusammen aus den vom Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) gewählten Ratsfrauen/Ratsherren sowie dem
Samtgemeindebürgermeister.
Auch
hier erfolgt die Benennung nach § 51 Absatz 6 NGO in Verbindung mit § 51
Absätze 2 und 3 NGO nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer.
Die
CDU-Fraktion im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hatte in der
konstituierenden Sitzung am 16. November 2006 keine Stellvertreter/innen für
deren drei Vertreter im Kuratorium des Künstlerhofes Schreyahn benannt.
Die
Mitglieder und deren Vertreter/innen sowie die Sitzverteilung sind gemäß § 51
Absatz 6 NGO in Verbindung mit § 51 Absatz 5 NGO von den Ratsfrauen/Ratsherren
durch Beschluss festzustellen.
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Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:
Er stellt fest:
a) Folgende
Stellvertreter/innen werden für die bereits benannten Ratsmitglieder für die
Gesellschafterversammlung der ELBTALAUE WENDLAND Touristik GmbH benannt:
1. Ratsherr Horst Gauster
Vertreter/in ___________________________
2. Ratsfrau
Cornelia Kamphausen
Vertreter/in ___________________________
3. SBM Hubert Schwedland
Vertreter/in ___________________________
b) Folgende
Stellvertreter/innen werden für die bereits benannten Ratsmitglieder für das
Kuratorium des Künstlerhofes Schreyahn benannt:
1. Ratsherr
Wolfgang Schmitz-Mohr
Vertreter/in ___________________________
2. Ratsherr
Uwe Dorendorf
Vertreter/in ___________________________
3. Ratsherr Friedrich Dannheim
Vertreter/in ___________________________