Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Benennung von Stellvertreterinnen/Stellvertretern für Vertreter/innen im Kuratorium des Künstlerhofes Schreyahn und in der Gesellschafterversammlung der ELBTALAUE-WENDLAND Touristik GmbH
Vorlage
018/1
Aktenzeichen
102434SG.05; 102430SG.11
Art
Sitzungsvorlage SG

Gesellschafterversammlung der ELBTALAUE WENDLAND Touristik GmbH

 

Am 30. Oktober 2006 wurde auf der Gesellschafterversammlung eine Anpassung des Gesellschaftervertrages auf Grund der kommunalen Neugliederung im Landkreis Lüchow-Dannenberg beschlossen.

Gemäß § 12 Absatz 1 des Gesellschaftervertrages der ELTALAUE-WENDLAND Touristik GmbH besteht die Gesellschafterversammlung unter anderem aus sechs von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu bestimmenden Vertreter/innen.

 

Die Benennung erfolgt nach § 51 Absatz 6 NGO in Verbindung mit § 51 Absätze 2 und 3 NGO nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer.

Die CDU-Fraktion im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hatte in der konstituierenden Sitzung am 16. November 2006 keine Stellvertreter/innen für deren drei Vertreter/innen in der Gesellschafterversammlung der ELBTALAUE-WENDLAND Touristik GmbH benannt, was nun nachzuholen ist.

 

Kuratorium für den Künstlerhofes Schreyahn

 

Gemäß § 2 der Richtlinien für die Verwaltung des Künstlerhofes Schreyahn wird zur Entscheidung über alle mit dem Betrieb des Künstlerhofes zusammenhängenden Angelegenheiten ein Kuratorium gebildet.

Das Kuratorium setzt sich unter anderem zusammen aus den vom Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gewählten Ratsfrauen/Ratsherren sowie dem Samtgemeindebürgermeister.

 

Auch hier erfolgt die Benennung nach § 51 Absatz 6 NGO in Verbindung mit § 51 Absätze 2 und 3 NGO nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer.

Die CDU-Fraktion im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hatte in der konstituierenden Sitzung am 16. November 2006 keine Stellvertreter/innen für deren drei Vertreter im Kuratorium des Künstlerhofes Schreyahn benannt.

 

Die Mitglieder und deren Vertreter/innen sowie die Sitzverteilung sind gemäß § 51 Absatz 6 NGO in Verbindung mit § 51 Absatz 5 NGO von den Ratsfrauen/Ratsherren durch Beschluss festzustellen.


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Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:

 

Er stellt fest:

 

a)        Folgende Stellvertreter/innen werden für die bereits benannten Ratsmitglieder für die Gesellschafterversammlung der ELBTALAUE WENDLAND Touristik GmbH benannt:

 

1.         Ratsherr                     Horst Gauster

 

Vertreter/in                 ___________________________

 

2.         Ratsfrau                      Cornelia Kamphausen

 

Vertreter/in                 ___________________________

 

3.         SBM                           Hubert Schwedland

 

Vertreter/in                 ___________________________

 

 

b)        Folgende Stellvertreter/innen werden für die bereits benannten Ratsmitglieder für das Kuratorium des Künstlerhofes Schreyahn benannt:

 

1.         Ratsherr                     Wolfgang Schmitz-Mohr

 

Vertreter/in                 ___________________________

 

2.         Ratsherr                     Uwe Dorendorf

 

Vertreter/in                 ___________________________

 

3.         Ratsherr                     Friedrich Dannheim

 

Vertreter/in                 ___________________________