Betreff
Benennung von zwei Vorstandsmitgliedern im Verein "Altenhilfe im Kirchenkreis Lüchow e. V."
Vorlage
020/2016 ST
Aktenzeichen
102434ST.07
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Im § 9 der Satzung des Vereins „Altenhilfe im Kirchenkreis Lüchow e. V.“ wird der Stadt das Recht eingeräumt, zwei Beisitzer in den Vorstand zu benennen.

 

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf vier Jahre gewählt.

 

Wie auf Nachfrage beim Verein „Altenhilfe im Kirchenkreis Lüchow e. V.“ mitgeteilt wurde, findet die Wahl des Vorstandes auf der nächsten Mitgliederversammlung am 20. Mai 2016 statt.

 

Derzeit wird die Stadt Lüchow (Wendland) aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) am 1. November 2011 durch die Beisitzer, Frau Christine Fricke (Vorschlag der CDU) und Frau Eva-Marie Flügge (Vorschlag der SPD), vertreten. Beide Vertreterinnen wären weiterhin bereit, diese Funktion für die nächsten vier Jahre auszuführen.

 

Der Stadtdirektor wohnt den Vorstandssitzungen als ständiger Gast bei.


Keine


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, er stellt fest, dass der Stadtdirektor den Vorstandssitzungen als ständiger Gast beiwohnt und benennt folgende Personen als Beisitzer für den Vorstand des Vereins „Altenhilfe im Kirchenkreis Lüchow e. V.“:

 

1)            Frau Christine Fricke, Jeetzel

2)            Frau Eva-Marie Flügge, Tarmitz