Bislang war der
Haushaltsansatz für Entschädigungen für Mandatsträger in der Samtgemeinde
Lüchow mit 75.000 € angesetzt.
Hieraus wurden die Sitzungsgelder
(gesammelt einmal im Jahr), die monatlichen Aufwandsentschädigungen, die
Fahrtkostenpauschalen und sonstige Gelder auf Antrag
(Verdienstausfallentschädigung, Kinderbetreuungsgelder usw.) gezahlt.
Desweiteren wurden auch die
Umlagen des Kommunalen Schadensausgleichs für den Versicherungsschutz für
Mandatsträger hieraus beglichen.
Bislang von der SG Lüchow
gezahlte Gruppen- und Fraktionszuweisungen von 10,00 € pro
Gruppen-/Fraktionsmitglied wurden durch SGA-Einzelbeschluss aus einem anderen
Haushaltstitel bezahlt. Dieses kann, wenn weiterhin gewünscht, mit in die
Satzung aufgenommen und damit festgeschrieben werden.
Der Haushaltsansatz für
Entschädigungen für Mandatsträger der ehemaligen Samtgemeinde Clenze betrug
26.000,00 €.
Die Verwaltung schlägt vor,
den Haushaltsansatz für Entschädigung kommunaler Mandatsträger in der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) nicht zu erhöhen und als Obergrenze den Ansatz der ehemaligen
SG Lüchow von 75.000,00 € festzulegen.
In Vorgesprächen ist aus
den Fraktionen signalisiert worden, dass die monatlichen
Aufwandsentschädigungspauschalen gesenkt und die Sitzungsgelder erhöht werden
sollen.
Als Beispiele sind Berechnung
nach der Satzung der SG Lüchow, der SG Clenze und der Samtgemeinde Elbtalaue als
Liste beigefügt.
Nähere Ausformulierungen
einer Satzung können jeweils erst nach den Beratungen in den Fraktionen und dem
SGA geschehen.
Anzumerken ist, dass die
derzeitigen Satzungen der SG Clenze und Lüchow nach dem
Lüchow-Dannenberg-Gesetz Gültigkeit bis 2009 besitzen, bis diese außer Kraft
gesetzt oder ersetzt werden.
Einsparung des ehemaligen
Haushaltsansatzes der Samtgemeinde Clenze in Höhe von 26.000,00 €, wenn der
bisherige Ansatz der Samtgemeinde Lüchow nicht erhöht wird.
Es können noch erheblichere
Einsparungen erzielt werden, wenn ein ähnliches Modell, wie bei der
Samtgemeinde Elbtalaue beschlossen würde.
Kostenübersicht:
Satzung SG Lüchow: ca.
59.000,00 € pro Jahr (ohne Sitzungsgeld)
Satzung SG Clenze: ca.
36.300,00 € pro Jahr (ohne Sitzungsgeld)
Satzung SG Elbtalaue: ca.
23.000,00 € pro Jahr (ohne Sitzungsgeld und Fahrtkosten)
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die im Entwurf vorliegende Satzung
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über Auslagenersatz, Verdienstausfall und
Aufwandsentschädigung.