Betreff
Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über Auslagenersatz, Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung
Vorlage
019/1
Aktenzeichen
102004SG 0-4 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Bislang war der Haushaltsansatz für Entschädigungen für Mandatsträger in der Samtgemeinde Lüchow mit 75.000 € angesetzt.

Hieraus wurden die Sitzungsgelder (gesammelt einmal im Jahr), die monatlichen Aufwandsentschädigungen, die Fahrtkostenpauschalen und sonstige Gelder auf Antrag (Verdienstausfallentschädigung, Kinderbetreuungsgelder usw.) gezahlt.

Desweiteren wurden auch die Umlagen des Kommunalen Schadensausgleichs für den Versicherungsschutz für Mandatsträger hieraus beglichen.

 

Bislang von der SG Lüchow gezahlte Gruppen- und Fraktionszuweisungen von 10,00 € pro Gruppen-/Fraktionsmitglied wurden durch SGA-Einzelbeschluss aus einem anderen Haushaltstitel bezahlt. Dieses kann, wenn weiterhin gewünscht, mit in die Satzung aufgenommen und damit festgeschrieben werden.

 

Der Haushaltsansatz für Entschädigungen für Mandatsträger der ehemaligen Samtgemeinde Clenze betrug 26.000,00 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Haushaltsansatz für Entschädigung kommunaler Mandatsträger in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nicht zu erhöhen und als Obergrenze den Ansatz der ehemaligen SG Lüchow von 75.000,00 € festzulegen.

 

In Vorgesprächen ist aus den Fraktionen signalisiert worden, dass die monatlichen Aufwandsentschädigungspauschalen gesenkt und die Sitzungsgelder erhöht werden sollen.

 

Als Beispiele sind Berechnung nach der Satzung der SG Lüchow, der SG Clenze und der Samtgemeinde Elbtalaue als Liste beigefügt.

Nähere Ausformulierungen einer Satzung können jeweils erst nach den Beratungen in den Fraktionen und dem SGA geschehen.

 

Anzumerken ist, dass die derzeitigen Satzungen der SG Clenze und Lüchow nach dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz Gültigkeit bis 2009 besitzen, bis diese außer Kraft gesetzt oder ersetzt werden.

 

 


Einsparung des ehemaligen Haushaltsansatzes der Samtgemeinde Clenze in Höhe von 26.000,00 €, wenn der bisherige Ansatz der Samtgemeinde Lüchow nicht erhöht wird.

Es können noch erheblichere Einsparungen erzielt werden, wenn ein ähnliches Modell, wie bei der Samtgemeinde Elbtalaue beschlossen würde.

 

Kostenübersicht:

Satzung SG Lüchow: ca. 59.000,00 € pro Jahr (ohne Sitzungsgeld)

Satzung SG Clenze: ca. 36.300,00 € pro Jahr (ohne Sitzungsgeld)

Satzung SG Elbtalaue: ca. 23.000,00 € pro Jahr (ohne Sitzungsgeld und Fahrtkosten)


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die im Entwurf vorliegende Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über Auslagenersatz, Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung.