Betreff
Sachstandsbericht zur Anfrage und zum Antrag der CDU-Fraktions-Gruppe bezüglich Rathausumzug, Interkommunale Zusammenarbeit und gemeinsames Gebäudemanagement
Vorlage
006/2016 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Verwaltung wurde durch Beschlüsse des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) in den Jahren 2010 und 2011 beauftragt, eine Angliederung des Gebäudemanagements an die gAöR Gebäudemanagement Uelzen Lüchow-Dannenberg zu prüfen. Im Rahmen der personellen Kapazitäten wurde dieser Antrag in den vergangenen Jahren bearbeitet. Zu Verzögerungen kam es aufgrund des Zukunftsvertrages, Krankheitsausfälle und der fehlenden Jahresabschlüsse.

Aufgrund dieser Verzögerungen hat die CDU-Fraktions-Gruppe im in der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 17. Februar 2016 die Anfrage gestellt, wie weit die Prüfung des Beitritts zum Gebäudemanagement Uelzen Lüchow-Dannenberg ist, es schon Ergebnisse gibt und wie der Zeitplan für die Diskussion im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) aussieht.

 

Weiterhin wurde aufgrund der Angebote für einen Rathausneubau mit Datum vom 29. Februar 2016 beantragt, Beratungen und Beschlussfassungen zum Thema „Rathaussanierung oder Neubau“ erst dann zu fassen, wenn Entscheidungen zum Gebäudemanagement, zum Rathausumzug ins Kreishaus und zur interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Landkreis abschließend getroffen wurden.

 

Seitens der Verwaltung wurden mehrfach Gespräche mit dem Gebäudemanagement Uelzen Lüchow-Dannenberg geführt. Es liegt derzeit eine vorläufige Vorteilsanalyse vor. Der hierin für die Samtgemeinde vorgenommene Personalbedarf muss noch auf Plausibilität geprüft werden. Hierzu wird die Verwaltung am 11. April 2016 an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen.

Weitere Prüfungen bezüglich möglicher Einsparungen bei Bauunterhaltungsmaßnahmen werden derzeit geprüft. Erste Ergebnisse können den Gremien bis Ende Mai vorgelegt werden.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Umsatzsteuerpflicht für die externe Wahrnehmung der Immobilienunterhaltung und -bewirtschaftung sehr wahrscheinlich. Hierzu müsste externer Sachverstand angefragt werden.

Bezüglich der hierüber hinausgehenden interkommunalen Zusammenarbeit wurde seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport die Auskunft erteilt, dass eine Zusammenarbeit zwischen Landkreisen und Samtgemeinden nur in sehr begrenzten Sachgebieten zulässig ist. Personaleinsparungen sind hier voraussichtlich nicht möglich.

Die Arbeitsgruppe „Rathausumzug“ hat bisher zweimal getagt. Hier kann festgehalten werden, dass es nach Feststellungen der Kreisverwaltungen nur geringe räumliche Kapazitäten im Kreishaus gibt.

 


Ohne!


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