Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Anzahl der Stellvertreter des Gemeindebrandmeisters
Vorlage
022/1
Aktenzeichen
371210SG:Ernennung Gemeindebrandmeister
Art
Sitzungsvorlage SG

Durch eine Verfügung der ehemaligen Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinden Clenze und Lüchow wurde zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes und zur eindeutigen Kompetenzregelung übergangsweise in der neuen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die Leitung der Feuerwehr ab 1.11.2006 einvernehmlich wie folgt geregelt:

 

Gemeindebrandmeister                         Torsten Breese

stellv. Gemeindebrandmeister               Uwe Schulz

2. stellv. Gemeindebrandmeister          Horst-Jürgen Schlegel

3. stellv. Gemeindebrandmeister          Andreas Arndt

 

Die Beauftragung gilt bis zur Neuwahl und Bestellung eines neuen Gemeindebrandmeisters und seiner Stellvertreter.

 

Die Neuwahl des Gemeindebrandmeisters und seiner Stellvertreter soll im Rahmen einer Ortsbrandmeisterdienstversammlung Anfang Januar 2007 erfolgen, so dass die Ernennung durch den Samtgemeinderat noch Ende Januar oder Anfang Februar 2007 möglich ist. Für die Neuwahl ist es vorher aber noch erforderlich festzulegen, wie viel Stellvertreter der neue Gemeindebrandmeister haben soll. Die Ortsbrandmeister haben in einer Sitzung am 28.11.2006 mehrheitlich beschlossen, dass für die Leitung der Feuerwehr in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) aufgrund der Anzahl der Wehren drei Stellvertreter ernannt werden müssten.

 

Durch das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg sollen in verschiedenen Bereichen finanzielle Einsparungen erzielt und Synergieeffekte genutzt werden, wozu auch der Feuerwehrbereich gehört. Nach Ansicht der Verwaltung sollten daher dem neuen Gemeindebrandmeister nur zwei Stellvertreter zugestanden werden. In der etwa vergleichbar Samtgemeinde Elbtalaue wurden auch nur zwei Stellvertreter für den Gemeindebrandmeister gewählt.

 


Nach der im Entwurf der Verwaltung vorliegenden Aufwandsentschädigungssatzung für die Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurde von einer Ortsbrandmeisterversammlung vorgeschlagen, jeweils dem 2. und 3. stellv. Gemeindebrandmeister eine monatliche Aufwandsentschädigung von 100,-- € zu zahlen.

 

Mehrausgaben für einen 3. stellv. Gemeindebrandmeister = 1.200,-- €/jährlich.

 


Der Samtgemeinderat beschließt, dass die Feuerwehr in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) durch einen Gemeindebrandmeister und zwei stellvertretende Gemeindebrandmeister geleitet wird.