Durch eine Verfügung der ehemaligen
Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinden Clenze und Lüchow wurde zur
Aufrechterhaltung des Brandschutzes und zur eindeutigen Kompetenzregelung übergangsweise
in der neuen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die Leitung der Feuerwehr ab
1.11.2006 einvernehmlich wie folgt geregelt:
Gemeindebrandmeister Torsten Breese
stellv.
Gemeindebrandmeister Uwe
Schulz
2.
stellv. Gemeindebrandmeister Horst-Jürgen
Schlegel
3.
stellv. Gemeindebrandmeister Andreas
Arndt
Die Beauftragung gilt bis zur Neuwahl
und Bestellung eines neuen Gemeindebrandmeisters und seiner Stellvertreter.
Die Neuwahl des Gemeindebrandmeisters
und seiner Stellvertreter soll im Rahmen einer Ortsbrandmeisterdienstversammlung
Anfang Januar 2007 erfolgen, so dass die Ernennung durch den Samtgemeinderat
noch Ende Januar oder Anfang Februar 2007 möglich ist. Für die Neuwahl ist es vorher
aber noch erforderlich festzulegen, wie viel Stellvertreter der neue
Gemeindebrandmeister haben soll. Die Ortsbrandmeister haben in einer Sitzung am
28.11.2006 mehrheitlich beschlossen, dass für die Leitung der Feuerwehr in der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) aufgrund der Anzahl der Wehren drei
Stellvertreter ernannt werden müssten.
Durch das Gesetz zur Stärkung der
kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg sollen in
verschiedenen Bereichen finanzielle Einsparungen erzielt und Synergieeffekte
genutzt werden, wozu auch der Feuerwehrbereich gehört. Nach Ansicht der
Verwaltung sollten daher dem neuen Gemeindebrandmeister nur zwei Stellvertreter
zugestanden werden. In der etwa vergleichbar Samtgemeinde Elbtalaue wurden auch
nur zwei Stellvertreter für den Gemeindebrandmeister gewählt.
Nach der im Entwurf der Verwaltung vorliegenden
Aufwandsentschädigungssatzung für die Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
wurde von einer Ortsbrandmeisterversammlung vorgeschlagen, jeweils dem 2. und 3.
stellv. Gemeindebrandmeister eine monatliche Aufwandsentschädigung von 100,-- €
zu zahlen.
Mehrausgaben für einen 3. stellv. Gemeindebrandmeister
= 1.200,-- €/jährlich.
Der Samtgemeinderat beschließt, dass die Feuerwehr in
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) durch einen Gemeindebrandmeister und zwei
stellvertretende Gemeindebrandmeister geleitet wird.