Betreff
126. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
hier: Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
Vorlage
011/2016 SG
Aktenzeichen
612009SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Gemeinde Lübbow beabsichtigt, im Ortsteil Lübbow, entlang der Mühlenstraße (L262), eine Fläche für potenzielle Bebauung auszuweisen.

 

Um das Vorhaben voranzutreiben, sind die Änderungen des Flächennutzungsplanes sowie die Teilaufhebung der Bebauungspläne „Drangsen“ und „Drangsen - 1. Änderung“ und eine Entwicklungs- und Ergänzungssatzung im Ortsteil Lübbow erforderlich. 

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat am 8. Dezember 2015 den Aufstellungsbeschluss für die 126. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gefasst.

 

Ziel ist es, im Flächennutzungsplan eine gemischte Baufläche, eine Grünfläche als Schutzpflanzung und eine Wasserfläche darzustellen.

 

Während der 1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurden Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und vom Wasser-Verband-Wendland abgegeben.

  


Die Kosten werden vom Antragssteller gezahlt.


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, über die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt ist, aufgeführt, entschieden.