Betreff
Übertragung des Anlagevermögens des Freibades auf die Stadt Lüchow (Wendland)
Vorlage
013/2016 SG
Aktenzeichen
742201SG:Bauliche Anlagen/Anlagevermögen
Art
Sitzungsvorlage SG

Seit dem Ende der Saison 2013 wird das Freibad Lüchow nicht mehr von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) betrieben. Auch in Zukunft wird ein Betrieb durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nicht mehr erfolgen.

 

Das Betriebsgrundstück befindet sich jeher im Eigentum der Stadt Lüchow (Wendland).

 

Die sich auf dem Grundstück befindlichen Gebäude, baulichen Anlagen und Geräte wurden zum Teil von der Samtgemeinde erstellt.

 

Im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse und zur Bereinigung des Anlagevermögens sind diese von der Samtgemeinde an die Stadt zu übertragen.

 

Zwischen der Samtgemeinde und der Stadt ist daher die anliegende Vereinbarung abzuschließen.   


Die unentgeltliche Vermögensübertragung ist ohne Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung durchzuführen.

Die Ausbuchung des Vermögens erfolgt gemäß den Regelungen des § 110 Absatz 5 Satz 3 NKomVG direkt gegen das Basisreinvermögen. Es wird sich um rund 117.000,00 € verringern.

Künftig sind die Ergebnisse der Samtgemeinde nicht mehr durch die jährlichen Abschreibungen belastet.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die anliegende Vereinbarung.