Betreff
Aufhebung des Wahlbeschlusses zu Tagesordnungspunkt 6. der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 28. April 2016
Vorlage
014/2016 SG
Aktenzeichen
103011SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Erste Samtgemeinderat Thomas Raubuch war in geheimer Wahl am 28. April 2016 durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in seinem Amt bestätigt worden. Wie sich nun herausgestellt hat, war das Wahlverfahren unzulässig und die Wahl somit unwirksam.

 

Herr Raubuch hatte in einem ersten Wahlgang 15 Stimmen der anwesenden 25 Ratsmitglieder erhalten. Da der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) aus 35 Mitgliedern besteht, sind für eine notwendige absolute Mehrheit - § 67 Satz 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) - 18 Stimmen nötig. In einem zweiten Wahlgang, der direkt im Anschluss an die Feststellung des Wahlergebnisses angeschlossen wurde, erreichte Herr Raubuch mit 15 Stimmen die Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder. Für die Wahl zum Ersten Samtgemeinderat schließt das NKomVG allerdings die Durchführung eines solchen zweiten Wahlganges, der sich auf die anwesenden Ratsmitglieder bezieht, aus.

 

Die Wahl des Ersten Samtgemeinderates ist zwingend nach den Vorschriften der §§ 109 und 67 (außer den Sätzen 4 bis 7) des NKomVG durchzuführen.

 

Für das weitere Verfahren sollte aus Gründen der Rechtssicherheit dieser unwirksame Wahlbeschluss aufgehoben werden.


   


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Wahlbeschluss aus seiner Sitzung am 28. April 2016 unter Tagesordnungspunkt 6. „Wiederwahl des allgemeinen Vertreters des Samtgemeindebürgermeisters“ aufzuheben.