Betreff
Umwandlung von Spielkreisen in Kiefen, Liepe und Schweskau
Vorlage
018/2016 SG
Aktenzeichen
511201SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) betreibt seit langem Spielkreise in Kiefen, Liepe und Schweskau. In jedem Spielkreis stehen bis zu 20 Plätze zur Betreuung von 3- bis 6-jährigen Kindern zur Verfügung. Die Einrichtung in Schweskau ist mit 20 Kindern voll ausgelastet, in Kiefen werden derzeit 18 und in Liepe 10 Kinder betreut.

Für die Kita-Bedarfsplanung (beim Landkreis angesiedelt) sind diese Plätze notwendig, weil die Plätze bei den freien Trägern nicht ausreichen, um den Rechtsanspruch auf den Kita-Platz zu erfüllen.

In den Spielkreisen sind jeweils zwei Betreuungskräfte tätig. Neue Betreuungskräfte für Spielkreise werden bereits seit vielen Jahren nicht mehr ausgebildet. Neben den sechs Betreuerinnen beschäftigt die Samtgemeinde zwei Vertretungskräfte, was laut rechtlicher Vorgaben auch rein rechnerisch ausreicht. Bei Urlaub und Krankheit, insbesondere einer Langzeiterkrankung, kann der Spielkreisbetrieb in allen Einrichtungen nicht immer gewährleistet werden. In letzter Zeit wurden immer mal Einrichtungen sehr kurzfristig geschlossen, was eine Belastung für Eltern darstellt. Die spontane oder geplante Vertretung einer Betreuerin durch Eltern, Großeltern, Verwaltungspersonal etc. ist laut Auskunft der Landesschulbehörde unzulässig. Aufgrund dieser Personalsituation ist der Verwaltung daran gelegen, die Umwandlung der Spielkreise in Kindertagesstätten beim Landkreis Lüchow-Dannenberg zum Kindergartenjahr 2017/2018 zu beantragen.

Auch kann in Kindertagesstätten eine längere Betreuungszeit angeboten werden, die für Eltern vielfach eher nützlich ist. Ein weiterer Vorteil einer Kindertagesstätte ist die Betreuungsmöglichkeit für Kinder unter 3 Jahren, was in einem Spielkreis mit dem vorhandenen Personal nicht zulässig ist.

Im ersten Schritt ist dafür diese Umwandlung zu beschließen. Dann wäre die Jugendhilfevereinbarung zu kündigen (Sonderkündigung aus wichtigem Grund bzw. in beiderseitigem Einvernehmen). Für die Einrichtung einer Kindertagesstätte bedarf es sodann der Ausschreibung einer Kita und einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses über die Vergabe an einen Träger. Für diese Ausschreibung würde die Samtgemeinde beim Landkreis beantragen, die Übernahme des vorhandenen Personals mit aufzunehmen. Dies ist laut Aussagen der Landesschulbehörde in eingruppigen Einrichtungen möglich (im Hinblick auf die Qualifikation).

Die Eltern werden von der Samtgemeindeverwaltung über die geplante Änderung informiert.


Derzeit werden die Spielkreise von der Samtgemeinde getragen und der Landkreis beteiligt sich gemäß Jugendhilfevereinbarung an den Kosten mit einem festgelegten Betrag. Nach Umwandlung in eine Kindertagesstätte trägt der Landkreis das Betriebskostendefizit, die Samtgemeinde erstattet gemäß Jugendhilfevereinbarung dem Landkreis max. 25 %. Der Zuschussbedarf für die Samtgemeinde für die drei Spielkreise betrug im Haushaltsjahr 2015 insgesamt rund 150.000,00 €. Bei einer Kostenübernahme laut Jugendhilfevereinbarung trägt die Samtgemeinde für drei Kita-Gruppen ca. 50.000,00 € zuzüglich evtl. Schuldendienste/Mieten für die Kindertagesstätte.

 


Der Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beantragt beim Landkreis Lüchow-Dannenberg die Umwandlung der Spielkreise in Kiefen, Liepe und Schweskau zum Kita-Jahr 2017/2018 (1. August 2017) in Kindertagesstätten. Der Landkreis wird aufgefordert, in einem Ausschreibungsverfahren die Übernahme des vorhandenen Personals zu verankern. Die Jugendhilfevereinbarung ist zum 1. August 2017 aus wichtigem Grund zu kündigen.