Betreff
Angliederung des Gebäudemanagements der Samtgemeinde an die gemeinsame Anstalt öffentlichen Rechts Uelzen Lüchow-Dannenberg
Vorlage
032/2016 SG
Aktenzeichen
233070SG:Ausgliederung
Art
Sitzungsvorlage SG

Bereits im Jahr 2010 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, einen möglichen Beitritt zur gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts (gAöR) Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg zu prüfen.

Eine erste Vorprüfung im Jahre 2013 hat ergeben, dass die Abteilung Liegenschaftsmanagement/Grundstücke für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und Stadt Lüchow (Wendland) ein Anlagevermögen von etwa 26 Mio. € (Stand 2010) betreut. Der Wiederbeschaffungszeitwert für die baulichen Anlagen beträgt für Stadt und Samtgemeinde etwa 80.000.000 €, verteilt auf etwa 115 Objekte.

Aktuell sind in der Verwaltung 5,87 Stellen mit Aufgaben im Liegenschaftsmanagement befasst. Hinzu kommen etwa 0,45 Stellenanteile in der Verwaltung für Buchhaltung, Personalrat usw.

Für Hausmeister- und Reinigungsdienste sind 19,16 Stellen besetzt.

Insgesamt sind dem Immobilienmanagement knapp 25 Stellen bzw. 35 Personen zugeordnet.

Im Oktober 2016 hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschlossen, dass die Verwaltung die für einen Beschluss erforderlichen Zahlen bis zum 30. Juni 2017 vorlegt. Daraufhin wurden die Zahlen für alle Gliedgemeinden und die Samtgemeinde aktuell aufgestellt und in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 14. Februar 2017 vorgestellt. Von den Gemeinden gab es entweder keine Aussagen oder ablehnende Aussagen zu einem Anschluss an die gAöR.

Die Stadt Lüchow (Wendland) hat ihrerseits bereits im Oktober 2016 einen Beitritt zur gAöR abgelehnt. Nach Vorstellung in der Bürgermeisterdienstversammlung und Nachfragen in der Sitzung des Bau- und Grundstücksausschusses am 22. Februar 2017 haben die Fraktionen nunmehr mitgeteilt, dass die Stadt Lüchow (Wendland) an ihrem Beschluss festhält und einen Beitritt zur gAöR weiterhin ablehnt.

Eine Teilangliederung eines Teils des Gebäudemanagements an die gAöR wird in der Gesamtheit keine wirtschaftlichen Vorteile generieren.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) daher beschließen, der gAöR nicht beizutreten.


Keine! 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, der gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts Gebäudemanagement Uelzen Lüchow-Dannenberg nicht beizutreten.