Betreff
Anmeldung der energetischen Sanierung der Sporthalle Wustrow zur Förderung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Vorlage
037/2016 SG
Aktenzeichen
233000SG.03:Sporthallen/Wustrow/Energetische Sanierung
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Bundestag hat durch Beschluss des Kommunalinvestitionsfördergesetzes am 24. Juni 2015 den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände aus dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ zur Verfügung gestellt. Aus diesen Mitteln hat das Land Niedersachsen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eine Investitionspauschale in Höhe von 763.946,66 € bereitgestellt. Zusätzlich muss die Samtgemeinde einen Eigenanteil in Höhe von 71.072,48 € bereitstellen, um Maßnahmen über das Programm abwickeln zu können. Das entspricht einer Förderquote von etwa 91,5 %. Der Förderzeitraum umfasst die Jahre 2015 bis 2018, d. h. die Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen sein.

 

Mit dem Programm werden folgende Bereiche gefördert:

 

·                                             Schwerpunkt Infrastruktur

 

o                  Krankenhäuser

o        Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen ohne Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm

o        Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau (auch im öffentlichen Personennahverkehr), Brachflächenrevitalisierung

o        Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit/s-Ausbauziels

o                  energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen

o                  Luftreinhaltung

 

·                                             Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur

 

o        Einrichtungen der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur, einschließlich des Anschlusses dieser Infrastruktur an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird

o                  energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur

o        energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung

 

An die jeweiligen Förderschwerpunkte werden verschiedene Anforderungen gestellt. Hierzu wird auf die Anlage FAQ zum Kommunalinvestitionsförderpaket verwiesen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die energetische Sanierung der Sporthalle in Wustrow (Wendland) für das Programm anzumelden. Die Sporthalle Wustrow ist eine sowohl für den Schulbetrieb als auch für den Vereinssport erforderliche infrastrukturelle Einrichtung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Die Sporthalle ist im Jahr 1972 errichtet worden. Sie entspricht weder in der baulichen noch in der energetischen Qualität den heutigen Anforderungen (Ausnahme Dachfläche).

 

Die Gesamtkosten für die Sanierung der Sporthalle Wustrow werden auf rund 600.000,00 € geschätzt. Für die Umsetzung der Maßnahme muss die Sporthalle Wustrow für etwa 9 Monate gesperrt werden. Die Nutzer der Sporthalle sollen nach positivem Förderbescheid über die Maßnahmen informiert werden. 


Die erforderlichen Mittel in Höhe von 600.000,00 € müssen im Haushalt 2017 bereitgestellt werden. Parallel wird der Landeszuschuss in Höhe von 548.400,00 € veranschlagt. Daraus ergibt sich eine Nettobelastung des Haushaltes in Höhe von 51.600,00 €. Da der Landeszuschuss als Sonderposten abgeschrieben werden muss, erhöhen sich die Nettoabschreibungen um etwa 1.200,00 € pro Jahr. 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die energetische Sanierung der Grundschule Wustrow zur Förderung nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz anzumelden.