Betreff
Antrag auf Fällung einer Birke vor dem Grundstück Kolborner Weg 25, Lüchow (Wendland)
Vorlage
071/2016 ST
Aktenzeichen
661221ST:Kolborner Weg/Hinzmann
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Anlieger des Grundstücks Kolborner Weg 25, Lüchow (Wendland), hat sich über die Birke vor seinem Grundstück beschwert.

 

Der Anlieger hat durch die Birkensamen erhebliche Verschmutzungen in seinem Haus und in seinem Garten wachsen jedes Frühjahr hunderte kleiner Birken.

 

Bei einer Ortsbesichtigung im November 2015 wurde festgestellt, dass die Beeinträchtigungen, welche von dem Baum ausgehen, nicht so dramatisch sind, wie von dem Antragsteller beschrieben.

 

Im gesamten Kolborner Weg stehen Birken vor den Grundstücken, sodass die Beeinträchtigungen viele Grundstückseigentümer betreffen.

 

Die Stadt Lüchow (Wendland) hat ihm daraufhin ausführlich mitgeteilt, dass der Baum u. a. im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt ist und nicht so einfach gefällt werden kann.

 

Für den Antragsteller waren die getroffenen Aussagen nicht zufriedenstellend, sodass er erneut auf eine Fällung des Baumes besteht.      


Evtl. Kosten für die Fällung des Baumes.     


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Birke vor dem Grundstück Kolborner Weg 25, Lüchow (Wendland), nicht fällen zu lassen.