a) Beschluss über Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Es ist geplant, im
Innenstadtbereich von Lüchow (Wendland) unter bestimmten Voraussetzungen im
Erdgeschoss leer stehende Läden der Drawehner Straße und der Lange Straße
Wohnungen zuzulassen.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2016 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Drawehner Straße/Dannenberger
Straße - 1. Änderung, Drawehner Straße/Wallstraße -1. Änderung,
Amtsweg/Salzwedeler Straße - 2. Änderung“ gefasst. Ziel ist es, die Wohnungen
im Erdgeschoss als Ausnahme zuzulassen, sofern private und öffentliche Belange
nicht entgegenstehen. Zudem werden Festsetzungen zu baulichen
Schallschutzmaßnahmen in Abhängigkeit von Lärmpegelbereichen im Bebauungsplan
festgesetzt.
Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes „Drawehner Straße/Dannenberger Straße -1. Änderung,
Drawehner Straße/Wallstraße - 1. Änderung, Amtsweg/Salzwedeler Straße - 2.
Änderung“ umfasst die im Bebauungsplan „Drawehner Straße/ Dannenberger Straße“
festgesetzten Kerngebiete 1 und 2 (MK1 und MK²), die im
Bebauungsplan „Drawehner Straße/Wallstraße“ festgesetzte Kerngebiete 1 bis 14
(MK1, MK², MK3, MK4, MK5, MK6,
MK7, MK8, MK9, MK10, MK11,
MK12, MK13, MK14) und das im Bebauungsplan
„Amtsweg/Salzwedeler Straße“ festgesetzte Kerngebiet 1 (MK1) im
Bereich der Flurstücke 59/26 und 61/4, Flur 8, Gemarkung Lüchow (Wendland).
Aus der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB liegt eine
Stellungnahme der Industrie- und
Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg vor.
Ca. 7000,00 €
Der Umwelt-, Bau-
und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
über
die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt
ist, dargestellt, entschieden und
b) der
Bebauungsplan „Drawehner Straße/Dannenberger Straße - 1. Änderung, Drawehner Straße/Wallstraße
- 1. Änderung, Amtsweg/Salzwedeler Straße - 2. Änderung“ wird als Satzung mit
der Begründung beschlossen.