Betreff
Aufnahme "Weltkulturerbe" als eigenes Kapitel im aktuellen Raumordnungsprogramm (RROP)
Vorlage
053/2016 SG
Aktenzeichen
411022SG:Weltkulturerbe/Welterbeantrag/allgemein
Art
Sitzungsvorlage SG

Zentrale Aufgabe der Regionalplanung ist es, die übergeordneten öffentlichen Ansprüche an den Raum auf regionaler Ebene zu sichern, zu ordnen und zu entwickeln. Dazu wird ein Regionales Raumordnungsprogramm – kurz RROP – erstellt. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg beabsichtigt aktuell, das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) 2004 mit einem sachlichen Teilabschnitt „Windenergienutzung" zu ändern, um den Anforderungen zum Klimaschutz und zur Umsetzung der „Energiewende" noch besser nachzukommen. Im Änderungsverfahren zum RROP ist es deshalb notwendig, die entsprechenden regionalen Grundsätze und Ziele der Raumordnung zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

Die Vergleichende Analyse der Rundlingsdörfer im Wendland zur Feststellung ihrer Vergleichbarkeit in der Identifikation ihres Herausragenden Universellen Wertes, erstellt vom Institut für Heritage Management (IHM), Cottbus, ergab folgendes Fazit:

 

„Eine Nominierung der Dorftypologie „Rundling“ kann ausschließlich durch ein Nominierungsgebiet im Wendland repräsentiert werden. Es existiert kein anderes Siedlungsgebiet, welches auch nur annähernd vergleichbare Qualität und Quantität dieser Dorftypologie aufzeigt, sodass eine serielle Nominierung explizit nicht empfohlen werden kann.

 

Die Jahrestagung von CIAV – ICOMOS (The International Commitee on Vernicular Architecture) vom 28. September 2016 bis 2. Oktober 2016 in Lübeln beschloss folgende Empfehlungen:

 

„… bestätigen, dass die Wendländischen Rundlinge ein außergewöhnliches Beispiel des europäischen vernakulären Erbes darstellen, das für die zukünftigen Generationen bewahrt werde sollte, und ermutigen die verantwortlichen Behörden auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindeebene, deren authentische Erhaltung sicherzustellen.

… heißen die Initiative willkommen, die wendländischen Rundlinge für die Einschreibung auf der UNESCO Welterbeliste zu nominieren und betonen, dass solch eine Nominierung ein Beispiel der unterrepräsentierten Kategorie des vernakulären Erbes auf der Welterbeliste darstellt;

… begrüßen die Initiative der Welterbenominierung deutlich und stellen fest, dass die wendländischen Rundlinge ein global herausragendes Beispiel einer Dorftypologie formen, die wiederum von einem weltweit bedeutsamen vernakulären Erbe charakterisiert ist;

… sind der Ansicht, dass die wendländischen Rundlinge großes Potential für die Demonstration des herausragenden universellen Wertes (OUV) entsprechend der Vorgaben der Welterbekonvention besitzen, und bitten die deutschen Landes- und Bundesbehörden, die wendländischen Rundlinge in die nationale Tentativliste aufzunehmen; …“

 

Um die Siedlungslandschaft „Rundlinge im Wendland“ für spätere Generationen zu bewahren und deren authentische Erhaltung sicherzustellen, schlägt die Verwaltung vor, den Landkreis Lüchow-Dannenberg aufzufordern, in das aktuelle Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) ein eigenes Kapitel „Weltkulturerbe“ aufzunehmen.


Keine!


Der Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, der Landkreis Lüchow-Dannenberg wird aufgefordert, in das aktuelle  Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) ein eigenes Kapitel „Weltkulturerbe“ aufzunehmen.