Betreff
Vorzeitige Aufhebung des Schulstandortes Woltersdorf zum Ende des Schuljahres 2016/2017
Vorlage
059/2016 SG
Aktenzeichen
401100SG:0007/Woltersdorf
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hatte in seiner Sitzung am 22. Juni 2016 beschlossen, dass a) ab dem Schuljahr 2017/2018 in Woltersdorf nicht mehr eingeschult wird und b) den Eltern des bisherigen Einzugsbereiches Woltersdorf für die Jahre 2017/2018 und 2018/2019 freigestellt wird, ihre Kinder in Trebel, Lüchow (Wendland) oder Schweskau einzuschulen.

 

Mit Verfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 29. September 2016 wurde die Genehmigung zur stufenweisen Aufhebung der Grundschule Woltersdorf ab dem 1. August 2017 erteilt. Die Aufhebung erfolgt in der Weise, dass ab dem 1. August 2017 keine Neueinschulungen mehr in die Klasse 1 erfolgen.

 

Die Schulleitungen von Trebel und Woltersdorf haben am 2. November 2016 bei der Samtgemeinde vorgesprochen. Sie erläuterten, dass die Grundschule Woltersdorf zum Schuljahr 2017/2018 nur noch 19 Schülerinnen und Schüler haben werde. Mit dieser geringen Schülerzahl könne aus pädagogischen Gründen keine gute Schule gemacht werden. Aus diesem Grund würden es die Schulleitungen als beste Lösung ansehen, die Grundschule Woltersdorf bereits zum Ende des Schuljahres 2016/2017 zu schließen. Sie haben die Verwaltung in dem Gespräch gebeten, einen Ratsbeschluss herbeizuführen, mit dem alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule Woltersdorf ab Schuljahr 2017/2018 in Trebel beschult und auch zum Schuljahr 2017/2018 eingeschult werden. Die Schuleinzugsbereiche sollen ebenfalls entsprechend festgelegt werden, um den Schulstandort Trebel für die Zukunft festzuschreiben.

 

Die Verwaltung hat auf den vorgenannten Beschluss des Rates hingewiesen, der diesem Vorschlag zunächst widerspricht, da der Rat abwarten wollte, ob die Schülerinnen und Schüler aus Woltersdorf tatsächlich nach Trebel wechseln. Weiterhin hat er erläutert, dass man sich die Schülerzahlen ansehen müsse, da mit einem Beschluss pro Schulstandort Trebel Investitionskosten auf die Samtgemeinde zukommen werden.

 

Nach Rücksprache mit Herrn Kamp, Schuldezernent der Niedersächsischen Landesschulbehörde, hat dieser zugesagt, der Grundschule Woltersdorf auch im Schuljahr 2017/2018 genügend Lehrerstunden für die Bildung von zwei Klassen zur Verfügung zu stellen. Falls im Schuljahr 2017/2018 die Schülerzahl tatsächlich unter 20 Schülerinnen und Schüler fallen solle, würde er aus pädagogischen Gründen eine vorzeitige Schließung der Grundschule Woltersdorf befürworten, indem die Schülerinnen und Schüler geschlossen am Schulstandort Trebel beschult werden. 

 

Die damalige Schulleiterin der Grundschule Trebel hat im Juli 2015 mitgeteilt, dass an der Grundschule Trebel maximal 60 Kinder unterrichtet werden können. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Grundschule Trebel über drei vollwertige Klassenräume verfügt. Der vierte Klassenraum hat lediglich eine Größe von 22 m² und wird auch als Schulbücherei genutzt. Bei einer Zusammenlegung der Grundschulen Trebel und Woltersdorf zum Schuljahr 2017/2018 und gleichzeitiger Einschulung aller Kinder aus dem Schulbezirk Woltersdorf würden 50 Kinder die Grundschule Trebel besuchen. Sofern Klassen jahrgangsübergreifend gebildet werden, führt dies mit den Klassenräumen nicht zu Problemen. Diese können jedoch entstehen, wenn die Klassen jeweils jahrgangsweise gebildet werden. Dann muss ein Jahrgang vorhanden sein, der aus maximal 11 Kindern besteht. Bis zum Schuljahr 2022/2023 ist dies nach den vorliegenden Zahlen kein Problem. Weitergehende Zahlen liegen nicht vor.

Bei einer jahrgangsübergreifenden Klassenbildung wäre der vierte Klassenraum als Gruppenraum nutzbar. Weitere Differenzierungsmöglichkeiten gibt das Gebäude derzeit nicht her.

Bei der Zusammenlegung der Schulbezirke Woltersdorf und Trebel entwickeln sich die Zahlen voraussichtlich wie folgt:

 

Schuljahr                                                                                                                                          Schülerzahl

2017/18                                                                                                                                                              50

2018/19                                                                                                                                                                  56

2019/20                                                                                                                                                                  52

2020/21                                                                                                                                                                  53

2021/22                                                                                                                                                                  52

2022/23                                                                                                                                                                  47

 

Demnach ist es grundsätzlich möglich, die Grundschulen Trebel und Woltersdorf zum Schuljahr 2017/2018 zusammenzulegen. Investitionen in das Gebäude der Grundschule sind zukünftig notwendig. Hier sind insbesondere Mängel in der Elektroinstallation, Hausalarmierung und Heizung vorhanden. Durch einen kleinen Umbau ist es möglich, eine barrierefreie Toilette zu errichten. Für diese Maßnahmen liegen keine aktuellen Kostenschätzungen vor.


Es ist davon auszugehen, dass die Kosten bei 500.000,00 € liegen werden. 


Bestehender Beschluss des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vom 22. Juni 2016:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat beschlossen,

 

a)            ab dem Schuljahr 2017/2018 in Woltersdorf nicht mehr eingeschult wird und

 

b)            den Eltern des bisherigen Schuleinzugsbereiches Woltersdorf für die Jahre 2017/2018 und 2018/2019 freigestellt wird, ihre Kinder in Trebel, Lüchow oder Schweskau einzuschulen.

 

 

Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

Variante 1:

 

a)                  der Schulstandort Woltersdorf wird zum Ende des Schuljahres 2016/2017 vorzeitig aufgehoben,

 

b)                  den Eltern des bisherigen Schuleinzugsbereiches Woltersdorf wird für die Jahre 2017/2018 und 2018/2019 freigestellt, ihre Kinder in Trebel, Lüchow (Wendland) oder Schweskau einzuschulen und

 

c)                   den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse 2 und 3 wird freigestellt, ihre Kinder in Trebel, Lüchow (Wendland) oder Schweskau zu beschulen.

 

Variante 2:

 

a)                  der Schulstandort Woltersdorf wird zum Ende des Schuljahres 2016/2017

vorzeitig aufgehoben und

 

b)                  der bisherige Schuleinzugsbereiches Woltersdorf wird dem Schuleinzugsbereich Trebel zugeschlagen.

 

Bei Beschluss von Variante 1 oder 2 wird der Beschluss vom 22. Juni 2016 aufgehoben.