Betreff
Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes "Kommunal-Service Lüchow"
Vorlage
061/2016 SG
Aktenzeichen
666202SG:Wirtschaftspläne/2017
Art
Sitzungsvorlage SG

Grundlage für den jährlich zu erstellenden Wirtschaftsplan bilden § 13 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) sowie § 8 der Betriebssatzung des „Kommunal-Service Lüchow“. Gemäß § 4 Absatz 4 der Betriebssatzung erfolgt die Aufstellung für jedes Geschäftsjahr durch den vorbereitenden Beschluss des Betriebsausschusses. Der Wirtschaftsplan besteht laut § 13 Absatz 1 EigBetrVO aus einem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.

 

Der Erfolgsplan 2017 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 20.000,00 € aus. Hiermit wird der Anmerkung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg aus der Prüfung des Jahresabschlusses Rechnung getragen. Nach den Ausführungen des Rechnungsprüfers soll der Eigenbetrieb die bisher aufgelaufenen Gewinnvorträge zur Gewährleistung stabiler Verrechnungssätze sukzessive entsprechend seiner finanziellen Leistungsfähigkeit abbauen oder zur Finanzierung künftiger Investitionen in eine Erneuerungsrücklage einstellen.

 

Den Aufwendungen in Höhe von 1.672.230,00 € stehen dementsprechend Erträge von insgesamt 1.652.230,00 € gegenüber. Das Gesamtvolumen des Erfolgsplanes ist im Vergleich zu den Ansätzen des Nachtrages für 2016 um 44.260,00 € angestiegen. Die u. a. durch die tariflichen Erhöhungen gestiegenen Personalkosten sowie die Verluste aus Vermögensabgängen führten zu der Ausweitung des Gesamtvolumens.

 

Eine Gegenüberstellung der Ansätze 2017 und 2016 einschließlich des Ist-Zustandes per 30. September 2016 ist der Sitzungsvorlage neben dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt.

 

Zur Finanzierung des Jahresfehlbetrages, der Investitionen sowie der Entnahmen aus den Sonderposten und Rückstellungen stehen die geplanten Abschreibungen und Anlagenabgänge zur Verfügung. Der verbleibende Finanzierungsbedarf in Höhe von 32.500,00 € kann durch den Abbau der in Vorjahren erwirtschafteten Finanzmittelüberschüsse gedeckt werden.

 

Im Stellenplan 2017 ist die Umwandlung einer bisherigen Stelle der Entgeltgruppe 4 in die Entgeltgruppe 5, wie sie bereits im Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2016 angekündigt war, als einzige Änderung zum Vorjahr vorgesehen. Die Höhergruppierung ist aufgrund nachgewiesener Berufserfahrung vorzunehmen. Die Beschäftigung von Saisonkräften wurde berücksichtigt.

   


Siehe Sachverhalt!   


Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Wirtschaftsplan des Kommunal-Service Lüchow für das Geschäftsjahr 2017 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.