Grundlage für den
jährlich zu erstellenden Wirtschaftsplan bilden § 13 Eigenbetriebsverordnung
(EigBetrVO) sowie § 8 der Betriebssatzung des „Kommunal-Service Lüchow“. Gemäß
§ 4 Absatz 4 der Betriebssatzung erfolgt die Aufstellung für jedes
Geschäftsjahr durch den vorbereitenden Beschluss des Betriebsausschusses. Der
Wirtschaftsplan besteht laut § 13 Absatz 1 EigBetrVO aus einem Erfolgsplan, dem
Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung.
Der Erfolgsplan
2017 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 20.000,00 € aus. Hiermit wird der
Anmerkung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg aus der Prüfung
des Jahresabschlusses Rechnung getragen. Nach den Ausführungen des
Rechnungsprüfers soll der Eigenbetrieb die bisher aufgelaufenen Gewinnvorträge
zur Gewährleistung stabiler Verrechnungssätze sukzessive entsprechend seiner
finanziellen Leistungsfähigkeit abbauen oder zur Finanzierung künftiger
Investitionen in eine Erneuerungsrücklage einstellen.
Den Aufwendungen in
Höhe von 1.672.230,00 € stehen dementsprechend Erträge von insgesamt
1.652.230,00 € gegenüber. Das Gesamtvolumen des Erfolgsplanes ist im Vergleich
zu den Ansätzen des Nachtrages für 2016 um 44.260,00 € angestiegen. Die u. a.
durch die tariflichen Erhöhungen gestiegenen Personalkosten sowie die Verluste
aus Vermögensabgängen führten zu der Ausweitung des Gesamtvolumens.
Eine Gegenüberstellung
der Ansätze 2017 und 2016 einschließlich des Ist-Zustandes per 30. September
2016 ist der Sitzungsvorlage neben dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt.
Zur Finanzierung
des Jahresfehlbetrages, der Investitionen sowie der Entnahmen aus den
Sonderposten und Rückstellungen stehen die geplanten Abschreibungen und
Anlagenabgänge zur Verfügung. Der verbleibende Finanzierungsbedarf in Höhe von
32.500,00 € kann durch den Abbau der in Vorjahren erwirtschafteten
Finanzmittelüberschüsse gedeckt werden.
Im Stellenplan 2017 ist die Umwandlung einer bisherigen Stelle der Entgeltgruppe 4 in die Entgeltgruppe 5, wie sie bereits im Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2016 angekündigt war, als einzige Änderung zum Vorjahr vorgesehen. Die Höhergruppierung ist aufgrund nachgewiesener Berufserfahrung vorzunehmen. Die Beschäftigung von Saisonkräften wurde berücksichtigt.
Siehe Sachverhalt!
Der
Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat
zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Wirtschaftsplan des Kommunal-Service Lüchow für das Geschäftsjahr 2017 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.