Betreff
Stellungnahme zum Entwurf 2006 der Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP)
Vorlage
034/1
Aktenzeichen
661200
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Mit Schreiben vom 17.11.2006 hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg den Entwurf 2006 zur Änderung und Ergänzung des LROP mit dem Schreiben des Nds. Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 10.11.2006 übersand.

Das Ministerium setzt eine Frist zur Stellungnahme bis zum 15. Februar 2007.

Der Nds. Städte- und Gemeindebund hat mit Schreiben vom 11.12.2006 darum gebeten, eine eventuelle Stellungnahme bis zum 26. Januar 2007 zu bekommen, um diese in seine Stellungnahme übernehmen zu können.

 

Ein großer Teil der vorgesehenen Änderungen hat keine Auswirkungen auf die Stadt Lüchow (W.) bzw. entspricht weitgehend den bisherigen Änderungen des LROP 1994.

Abweichend von den Darstellungen des LROP 1994 werden keine Vorranggebiete für Natur und Landschaft oder für Grünlandbewirtschaftung dargestellt, sondern die festgelegten und gemeldeten FFH- und EU-Vogelschutzgebiete.

Als verbindliches Ziel ist der Neubau der A 39 Wolfsburg – Lüneburg einschließlich der Querspange zur A 14 Magdeburg – Schwerin formuliert. Die Darstellung der Querspange in Sachsen-Anhalt ist nur nachrichtlich erfolgt.

Die gravierendste Änderung für die Stadt Lüchow (W.) liegt in der nicht mehr dargestellten Bahnstrecke Dannenberg-Lüchow-Salzwedel. Zu diesem Punkt ist eine Stellungnahme erforderlich, da die fehlende Darstellung finanzielle Auswirkungen auf einen möglichen Betrieb der Bahnstrecke haben kann. Dieses kann sowohl eine Förderung mit Ziel 1-Mitteln zum Streckenausbau als auch die Verteilung der Mittel des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen betreffen.

 

Es wird folgende Stellungnahme vorgeschlagen:

 

Die Stadt Lüchow (Wendland) fordert die Darstellung der Bahnstrecke Dannenberg –Lüchow – Salzwedel im LROP beizubehalten. Eine Wiederaufnahme des Schienenverkehrs muss auf Grund der stetig steigenden Energiekosten zukünftig möglich sein. Dazu müssen die entsprechenden Förder- und Zuschussmöglichkeiten erhalten bleiben. Grundvoraussetzung ist dafür  eine Darstellung im LROP.


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die von der Verwaltung vorgelegte Stellungnahme zum Entwurf 2006 der Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogramms Niedersachsen abzugeben.