In der
konstituierenden Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 3.
November 2016 wurde der neue Fachausschuss „Ausschuss für Welterbe und
regionale Entwicklung“ gebildet.
Es wurde
beschlossen, dass neben den Mitgliedern des Rates auch beratende Mitglieder dem
Ausschuss angehören sollen, und zwar die Bürgermeister/innen der beteiligten
Gemeinden im Welterbegebiet, die nicht bereits als Mitglied im Ausschuss
(Wustrow und Küsten) benannt wurden.
Beratende
Mitglieder sollten demnach sein:
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Flecken
Clenze
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Stadt
Lüchow (Wendland)
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Gemeinde
Luckau (Wendland)
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Gemeinde
Waddeweitz
Im Nachgang der
konstituierenden Sitzung wurde festgestellt, dass gemäß § 71 Absatz 7 NKomVG
nicht die Bürgermeister/innen, die auch Mitglieder des Samtgemeinderates sind,
gleichzeitig zu beratenden Mitgliedern im Ausschuss berufen werden können.
Der § 71 Absatz 7
besagt, dass neben
Abgeordneten der Rat beschließen kann, andere Personen, zum Beispiel Mitglieder
von kommunalen Beiräten, jedoch nicht Beschäftigte der Kommune, Mitglieder der
Ausschüsse nach Absatz 1 werden können; …
Die Kommentierung
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) von Herrn Thiele
sagt dazu, dass der Wortlaut des Gesetzes („neben Abgeordnete“) klar stellt,
dass zu anderen Personen i. S. des Absatzes 7 nicht Abgeordnete berufen werden
können, weil es darum geht, der Vertretung die Möglichkeit zu eröffnen, ihrer
Arbeit den Sachverstand ihr nicht angehörenden Personen nutzbar zu machen.
In der gemeinsamen
Fraktionssitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 30. November
2016 wurde dieses Thema angesprochen und gebeten, sich in den Fraktionen zu
beraten.
Seitens der
Verwaltung kann zur Besetzung des Ausschusses folgendes vorgeschlagen werden:
a)
Es
werden keine beratenden Personen in diesen Ausschuss berufen, sondern die Verwaltung
wird durch Beschluss beauftragt, die beteiligten Gemeinden im Welterbegebiet zu
allen Sitzungen des Fachausschusses als „ständige Gäste“ einzuladen.
oder
b)
Es
sollen für den Fachausschuss „Welterbe und regionale Entwicklung“ beratende
Mitglieder berufen werden. Es wird seitens der Gemeinden, die im Welterbegebiet
liegen, als beratendes Mitglied jeweils ein/e Vertreter/in benannt, die/der
nicht auch Ratsmitglied im Samtgemeinderat ist.
und
c)
Weiterhin
wird vorgeschlagen, als beratendes Mitglied die Denkmalpflegerin des
Landkreises Lüchow-Dannenberg, Frau Kerstin Dunker, zu berufen.
Die endgültige Ausschussbesetzung ist durch Beschluss nach § 71 Absatz 5 NKomVG festzustellen
Zahlung von Sitzungsgeld und Fahrtkosten je Mitglied.
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, neben den benannten Ratsmitgliedern für den Ausschuss in der konstituierenden Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 3. November 2016 werden folgende Personen zu beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung benannt:
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Die endgültige Ausschussbesetzung durch Abgeordnete und ggf. beratende Mitglieder ist durch Beschluss nach § 71 Absatz 5 NKomVG festzustellen.