Betreff
Besetzung des Ausschusses für Welterbe und regionale Entwicklung
Vorlage
066/2016 SG
Aktenzeichen
102433SG
Art
Sitzungsvorlage SG

In der konstituierenden Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 3. November 2016 wurde der neue Fachausschuss „Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung“ gebildet.

 

Es wurde beschlossen, dass neben den Mitgliedern des Rates auch beratende Mitglieder dem Ausschuss angehören sollen, und zwar die Bürgermeister/innen der beteiligten Gemeinden im Welterbegebiet, die nicht bereits als Mitglied im Ausschuss (Wustrow und Küsten) benannt wurden.

 

Beratende Mitglieder sollten demnach sein:

 

-               Flecken Clenze

-               Stadt Lüchow (Wendland)

-               Gemeinde Luckau (Wendland)

-               Gemeinde Waddeweitz

 

Im Nachgang der konstituierenden Sitzung wurde festgestellt, dass gemäß § 71 Absatz 7 NKomVG nicht die Bürgermeister/innen, die auch Mitglieder des Samtgemeinderates sind, gleichzeitig zu beratenden Mitgliedern im Ausschuss berufen werden können.

 

Der § 71 Absatz 7 besagt, dass neben Abgeordneten der Rat beschließen kann, andere Personen, zum Beispiel Mitglieder von kommunalen Beiräten, jedoch nicht Beschäftigte der Kommune, Mitglieder der Ausschüsse nach Absatz 1 werden können; …

 

Die Kommentierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) von Herrn Thiele sagt dazu, dass der Wortlaut des Gesetzes („neben Abgeordnete“) klar stellt, dass zu anderen Personen i. S. des Absatzes 7 nicht Abgeordnete berufen werden können, weil es darum geht, der Vertretung die Möglichkeit zu eröffnen, ihrer Arbeit den Sachverstand ihr nicht angehörenden Personen nutzbar zu machen.

 

In der gemeinsamen Fraktionssitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 30. November 2016 wurde dieses Thema angesprochen und gebeten, sich in den Fraktionen zu beraten.

 

Seitens der Verwaltung kann zur Besetzung des Ausschusses folgendes vorgeschlagen werden:

 

a)                  Es werden keine beratenden Personen in diesen Ausschuss berufen, sondern die Verwaltung wird durch Beschluss beauftragt, die beteiligten Gemeinden im Welterbegebiet zu allen Sitzungen des Fachausschusses als „ständige Gäste“ einzuladen.

 

oder

 

b)                  Es sollen für den Fachausschuss „Welterbe und regionale Entwicklung“ beratende Mitglieder berufen werden. Es wird seitens der Gemeinden, die im Welterbegebiet liegen, als beratendes Mitglied jeweils ein/e Vertreter/in benannt, die/der nicht auch Ratsmitglied im Samtgemeinderat ist.

 

und

 

c)                   Weiterhin wird vorgeschlagen, als beratendes Mitglied die Denkmalpflegerin des Landkreises Lüchow-Dannenberg, Frau Kerstin Dunker, zu berufen.

 

Die endgültige Ausschussbesetzung ist durch Beschluss nach § 71 Absatz 5 NKomVG festzustellen


Zahlung von Sitzungsgeld und Fahrtkosten je Mitglied.   


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, neben den benannten Ratsmitgliedern für den Ausschuss in der konstituierenden Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 3. November 2016 werden folgende Personen zu beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung benannt:

 

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Die endgültige Ausschussbesetzung durch Abgeordnete und ggf. beratende Mitglieder ist durch Beschluss nach § 71 Absatz 5 NKomVG festzustellen.