Betreff
Bebauungsplan "Berliner Straße/Dannenberger Straße - Teilneufassung Aldi" mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Berliner Straße/Dannenberger Straße - Teilneufassung" - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
007/2017 ST
Aktenzeichen
612605ST:Berliner Straße-Dannenberger Straße/Teilneufassung Aldi
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die May & Co. Wohn- und Gewerbebauten GmbH aus Itzehoe hat die Änderung des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Dannenberger Straße“ beantragt. Es ist geplant, auf dem Grundstück Dannenberger Straße 30 einen Aldi-Markt neu zu errichten und das alte Gebäude abzureißen. Der neue Einzelhandelsmarkt wird eine Verkaufsfläche von 1.200 m² haben. Der derzeitige Bebauungsplan stellt ein Mischgebiet dar. Für die Errichtung des Neubaus in der geplanten Straße ist ein Sondergebiet - Einkauf - auszuweisen. Der Neubau des Aldi-Marktes ist laut einer für dieses Vorhaben in Auftrag gegebenen Ergänzung zum Einzelhandelsgutachten der CIMA verträglich.

 

Es wurde jedoch angeregt, mit dem Edeka-Markt über eine Modernisierung zu sprechen, da nach Ansicht der CIMA hier Handlungsbedarf besteht. Der Edeka-Markt selbst möchte sich auf Grund des Umzugs von Aldi auch gerne in dessen Markt hin erweitern. Eine Aufstockung der Verkaufsfläche des Edeka-Marktes auch über 1.200 m² Geschossfläche wäre planungsrechtlich ohne eine Änderung des derzeit geltenden Bebauungsplanes möglich.

Zur besseren Darstellung der Baugrenzen ist es notwendig, einen Teil des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Dannenberger Straße - Teilneufassung“ mit einzubeziehen. .


Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden vom Antragssteller übernommen.


Der Ausschuss für Straßen, Wege und Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Berliner Straße/Dannenberger Straße - Teilneufassung Aldi“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Dannenberger Straße - Teilneufassung“ mit dem Ziel aufzustellen, ein Sondergebiet (SO) „Einzelhandel“ auszuweisen. Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Lüchow (Wendland) umfasst das Flurstück 187/5, Flur 11, Gemarkung Lüchow, Dannenberger Straße 30.