Die May & Co.
Wohn- und Gewerbebauten GmbH aus Itzehoe hat die Änderung des Bebauungsplanes
„Berliner Straße/Dannenberger Straße“ beantragt. Es ist geplant, auf dem
Grundstück Dannenberger Straße 30 einen Aldi-Markt neu zu errichten und das
alte Gebäude abzureißen. Der neue Einzelhandelsmarkt wird eine Verkaufsfläche
von 1.200 m² haben. Der derzeitige Bebauungsplan stellt ein Mischgebiet dar.
Für die Errichtung des Neubaus in der geplanten Straße ist ein Sondergebiet -
Einkauf - auszuweisen. Der Neubau des Aldi-Marktes ist laut einer für dieses
Vorhaben in Auftrag gegebenen Ergänzung zum Einzelhandelsgutachten der CIMA
verträglich.
Es wurde jedoch
angeregt, mit dem Edeka-Markt über eine Modernisierung zu sprechen, da nach
Ansicht der CIMA hier Handlungsbedarf besteht. Der Edeka-Markt selbst möchte
sich auf Grund des Umzugs von Aldi auch gerne in dessen Markt hin erweitern.
Eine Aufstockung der Verkaufsfläche des Edeka-Marktes auch über 1.200 m²
Geschossfläche wäre planungsrechtlich ohne eine Änderung des derzeit geltenden
Bebauungsplanes möglich.
Zur besseren Darstellung der Baugrenzen ist es notwendig, einen Teil des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Dannenberger Straße - Teilneufassung“ mit einzubeziehen. .
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden vom Antragssteller übernommen.
Der Ausschuss für
Straßen, Wege und Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen,
dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Berliner Straße/Dannenberger Straße - Teilneufassung Aldi“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Dannenberger Straße - Teilneufassung“ mit dem Ziel aufzustellen, ein Sondergebiet (SO) „Einzelhandel“ auszuweisen. Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Lüchow (Wendland) umfasst das Flurstück 187/5, Flur 11, Gemarkung Lüchow, Dannenberger Straße 30.