Betreff
Möglicher Ankauf einer Fläche südlich des Sportplatzes Lüchow (Gemarkung Lüchow, Flur 24, Flurstück 4/2)
Vorlage
011/2017 ST
Aktenzeichen
232001ST:0027
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Das Flurstück 4/2, Flur 24, Gemarkung Lüchow, wird über den Makler Werner Hennings Immobilien, Inhaber Eckhard Carmincke, zum Verkauf angeboten. Das Flurstück hat eine Größe von 13.702 m². Es handelt sich um Grünland. Für das Grundstück besteht ein Pachtvertrag. Auf einer Teilfläche des Flurstückes befindet sich die Hammerwurfanlage des Sportclub Lüchow von 1861 e. V. Aus den Reihen der politischen Vertreter wurde vorgeschlagen, dass sich die Stadt mit dem Ankauf des Grundstückes befasst.

Für die Stadt Lüchow (Wendland) ist dieses Grundstück interessant, da nur noch wenige Flächen für Ausgleichsmaßnahmen vorhanden sind. Südlich und östlich angrenzend an diese Fläche befindet sich ein Grundstück der Stadt. Für Ausgleichsmaßnahmen könnte man diese Flächen sinnvoll verbinden. Gleichzeitig könnte die Hammerwurfanlage langfristig gesichert werden.

Als Kaufpreisforderung wurden 2,00 €/m² mitgeteilt. Bei diesem Preis würden die Kosten bei etwa 30.000,00 € (inkl. Grunderwerbssteuer, Notarkosten etc.) liegen.

Aus Sicht der Verwaltung ist ein Ankauf der Fläche zum jetzigen Zeitpunkt nicht zwingend erforderlich. Aufgrund der finanziellen Situation ist ein Ankauf eigentlich abzulehnen.


Im Haushalt 2017 sind finanzielle Mittel für den Ankauf bisher nicht vorgesehen.

Die laufenden Kosten für das Grundstück werden durch die Verpachtung gedeckt.


Der Ausschuss für Bau- und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

1.                   das Flurstück 4/2, Flur 24, Gemarkung Lüchow, wird zu einem Kaufpreis von    ___ €/m² erworben.

 

ODER

 

2.                   das Flurstück 4/2, Flur 24, Gemarkung Lüchow, wird nicht erworben.