Betreff
Weiteres Vorgehen in Sachen "Fußgänger- und Radfahrerbrücke Tarmitz"
Vorlage
014/2017 ST
Aktenzeichen
661201ST:Verkehrskonzept 2007
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Mit dem Bau der Ortsumgehung Lüchow ist eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke als Ersatz für die Straßenverbindung (ehemalige Kreisstraße 1) von Lüchow (Wendland) nach Tarmitz erstellt worden. Gemäß Planfeststellungsbeschluss ist die ehemalige Kreisstraße 1 in diesem Bereich zur Gemeindestraße abzustufen gewesen.

 

Folglich ist auch vorgesehen, das Verbindungsstück (Brücke und Rampen) in die Trägerschaft und Baulast der Stadt Lüchow (Wendland) zu übergeben.

Die Brücke wurde von der Straßenbauverwaltung erstellt.

 

Die Stadt Lüchow (Wendland) hat die Übernahme der Brücke einschließlich Rampen bisher abgelehnt.

 

Mängel an den Rampen, wie fehlende Verweilpodeste, Handläufe und Randsteine, wurden zwischenzeitlich auf Drängen der Stadt nachgebessert.

Das Brückenbauwerk selbst weist eine Entwässerung zur Mitte hin auf. Dies kann zur Folge haben, dass sich dort bei ungünstigen Witterungslagen Glätte bildet.

Die Benutzer der Brücke sind somit gefährdet und die Stadt wäre verantwortlich.

Folglich ist die Übernahme weiterhin abgelehnt und klargestellt worden, dass sie sich nicht in der Unterhaltungslast der Stadt befindet.

 

Ein in 2012 erstelltes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die von der Stadt gerügten Mängel größtenteils vorhanden sind. Eine Pflicht zur Behebung dieser Mängel sieht es aber nicht, sondern befindet das Bauwerk insgesamt für in Ordnung.

 

Am 16. Juli 2012 hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) die Übernahme der Baulast erneut abgelehnt.

 

Nach weiterem Schriftverkehr in den Folgejahren hat die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Prüfung der Rechtslage im Januar 2015 eingeräumt, dass die Übertragung der Brücke gegen den Willen der Stadt nur auf dem Klagewege erfolgen könne.

 

Hierzu ist es bisher nicht gekommen und in der Angelegenheit ist nichts passiert.

 

Um für die Zukunft klare Fakten zu schaffen, ist in einer Sitzung des Verwaltungsausschusses angeregt worden, erneut über die Angelegenheit zu beraten. 


Je nach Beschlusslage.     


Ohne!