Betreff
Amtshilfevereinbarung zwischen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und der Gemeinde Waddeweitz in der Zeit vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021
Vorlage
005/2017 SG
Aktenzeichen
(1) 111203SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Für die Gemeinde Waddeweitz wurde der Samtgemeindebürgermeister, Herr Hubert Schwedland, wie bisher für die Wahlperiode 2016 bis 2021 zum Gemeindedirektor bestellt.

 

Da zeitgleich die Bestellung des Samtgemeindebürgermeisters als Gemeindedirektor für zwei weitere Gliedgemeinden erfolgte, können nicht mehr alle anfallenden Verwaltungsaufgaben von Herrn Schwedland erledigt werden. Es ist daher beabsichtigt, sich die dafür in der Samtgemeindeverwaltung anfallenden Mehraufwendungen von den betroffenen Gemeinden erstatten zu lassen.

Zurzeit wird dieser Mehraufwand auf fünf Stunden pro Monat für die neuen zweigleisigen Gliedgemeinden – Trebel und Waddeweitz – geschätzt.

 

Für die Gemeinde Waddeweitz soll daher die anliegende Amtshilfevereinbarung zur Erfüllung der allgemeinen Verwaltungsaufgaben für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 abgeschlossen werden. Die Gemeinde erstattet den Aufwand mit 1.000,00 €/Jahr.

 

Der Rat der Gemeinde Waddeweitz hat die Vereinbarung in seiner Sitzung am 7. Februar 2017 beschlossen.


Kostenerstattung der Gemeinde Waddeweitz in Höhe von 1000,00 € pro Jahr an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland)


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die anliegende Amtshilfevereinbarung zwischen der Gemeinde Waddeweitz und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 abzuschließen.