Betreff
Amtshilfevereinbarung zwischen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und der Gemeinde Trebel in der Zeit vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021
Vorlage
006/2017 SG
Aktenzeichen
(1) 111203SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Für die Gemeinde Trebel wurde der Samtgemeindebürgermeister, Herr Hubert Schwedland, wie bisher für die Wahlperiode 2016 bis 2021 zum Gemeindedirektor bestellt.

 

Da zeitgleich die Bestellung des Samtgemeindebürgermeisters als Gemeindedirektor für zwei weitere Gliedgemeinden erfolgte, können nicht mehr alle anfallenden Verwaltungsaufgaben von Herrn Schwedland erledigt werden. Es ist daher beabsichtigt, sich die dafür in der Samtgemeindeverwaltung anfallenden Mehraufwendungen von den betroffenen Gemeinden erstatten zu lassen.

Zurzeit wird dieser Mehraufwand auf fünf Stunden pro Monat für die neuen zweigleisigen Gliedgemeinden – Trebel und Waddeweitz – geschätzt.

 

Für die Gemeinde Trebel soll daher die anliegende Amtshilfevereinbarung zur Erfüllung der allgemeinen Verwaltungsaufgaben für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 abgeschlossen werden. Die Gemeinde erstattet den Aufwand mit 1.000,00 €/Jahr. Dem Rat der Gemeinde Trebel liegt die gleichlautende Vereinbarung zur Entscheidung vor. 


Kostenerstattung der Gemeinde Trebel in Höhe von 1000,00 € pro Jahr an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland). 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die anliegende Amtshilfevereinbarung zwischen der Gemeinde Trebel und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 abzuschließen.