Betreff
Amtshilfevereinbarung zwischen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und der Gemeinde Clenze in der Zeit vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021
Vorlage
007/2017 SG
Aktenzeichen
(1) 111203SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Für die Gemeinde Flecken Clenze wurde der Samtgemeindebürgermeister, Herr Hubert Schwedland, für die Wahlperiode 2016 bis 2021 zum Gemeindedirektor bestellt.

 

Da zeitgleich die Bestellung des Samtgemeindebürgermeisters als Gemeindedirektor für zwei weitere Gliedgemeinden erfolgte, können nicht mehr alle anfallenden Verwaltungsaufgaben von Herrn Schwedland erledigt werden. Es ist beabsichtigt, sich die dafür in der Samtgemeindeverwaltung anfallenden Mehraufwendungen von den betroffenen Gemeinden erstatten zu lassen. Zusätzlich soll durch Beschäftigte der Samtgemeindeverwaltung das Bürgerbüro in Clenze personell abgesichert werden, um weiterhin vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.

Diese Aufgabe wird von den Beschäftigten der Abteilung 5 der Samtgemeindeverwaltung wahrgenommen.

 

Für den Flecken Clenze soll daher die anliegende Amtshilfevereinbarung zur Erfüllung der allgemeinen Verwaltungsaufgaben für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 abgeschlossen werden. Die Gemeinde erstattet den Aufwand mit 1.500,00 €/Monat. Dem Gemeinderat liegt die gleichlautende Vereinbarung zur Entscheidung vor.

Die zu erstattenden Kosten entsprechen ca. einer 0,5 Vollzeitstelle einer Kraft nach Entgeltgruppe 5.


Kostenerstattung der Gemeinde Flecken Clenze in Höhe von 1.500,00 € pro Monat an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland).


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die anliegende Amtshilfevereinbarung zwischen der Gemeinde Flecken Clenze und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 abzuschließen.