Betreff
Benennung der Ortsvertrauensleute
Vorlage
021/2017 ST
Aktenzeichen
102114ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat zur intensiveren Betreuung der Ortsteile seit 1973 sogenannte Ortsvertrauensleute eingesetzt. Bisher wurden diese zu Beginn einer jeden Wahlperiode aus der Mitte des Rates benannt. Die Entscheidung hierzu wurde allerdings in der konstituierenden Sitzung am 15.11.2016 vertagt.

 

Für diese Benennung der Ortsvertrauensleute gibt es keine gesetzliche Grundlage, sodass ein Besetzungsverfahren nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), also Hare/Niemeyer, D´Hondt oder die Besetzung mehrerer unbesoldeter Stellen nach § 71 Absatz 2, keine Anwendung findet.

 

Die Entscheidung liegt also allein beim Rat, wie die Benennung, ob durch Abstimmung gemäß § 66 NKomVG oder durch Wahl nach § 67 NKomVG, erfolgen soll.

 

Für die Ortsteile gibt es nach Rückmeldung der Fraktionen für die Wahlperiode 2016 bis 2021 bereits folgende Vorschläge:

 

1. Ratsherr Liebhaber                                     für die Ortsteile Gollau, Lüsen, Müggenburg, Plate

2. Ratsherr T. Petersen                                für die Ortsteile Künsche, Rehbeck, Seerau

in der Lucie

 

3. Ratsfrau Fricke                                            für den Ortsteil Saaße

 

4. Ratsherr Beyer                                           für die Ortsteile Banneick, Bösel, Reddebeitz

 

5. Ratsfrau Cordes                                         für den Ortsteil Jeetzel

 

6. Ratsherr Mohnberg                  für den Ortsteil Reetze

 

7. Ratsherr Dr. Nemetschek       für den Ortsteil Satemin

 

8. Ratsherr Behrens                                      für die Ortsteile Kolborn, Loge

 

9. Ratsherr Bauck                                           für die Ortsteile Krautze, Ranzau

 

10. Ratsherr Pape                                           für die Ortsteile Grabow, Beutow

 

11. Ratsfrau Ehlert                                         für den Ortsteil Jabel

 

12. Ratsfrau Voß                                             für den Ortsteil Weitsche

 

Eine Meldung für den Ortsteil Tarmitz liegt noch nicht vor und soll in der Sitzung erfolgen. 


Zahlung in Höhe von jährlich 6.871,20 € gemäß § 4 der Entschädigungssatzung mit Datum vom 19. März 2012. 


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die Benennung folgender Ortsvertrauensleute für die Ortsteile:

 

Ortsteile

Ortsvertrauensfrau/

Ortsvertrauensmann

Fraktion/Gruppe

Banneick

 

 

 

Beutow

 

 

 

Bösel

 

 

 

Gollau

 

 

 

Grabow

 

 

 

Jabel

 

 

 

Jeetzel

 

 

 

Kolborn

 

 

 

Krautze

 

 

 

Künsche

 

 

 

Loge

 

 

 

Lüsen

 

 

 

Müggenburg

 

 

 

Plate

 

 

 

 

Ranzau

 

 

 

Reddebeitz

 

 

 

Reetze

 

 

 


Rehbeck

 

 

 

Saaße

 

 

 

Satemin

 

 

 

Seerau in der Lucie

 

 

 

Tarmitz

 

 

 

Weitsche