In § 2 der
Haushaltssatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2017
wurde der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
auf 456.000,00 € festgesetzt.
Die Kommunalaufsicht hat den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen mit dem
Hinweis beanstandet, dass Zahlungsüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit
nur dann zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden dürfen, wenn
nicht zugleich Liquiditätskredite in Anspruch genommen werden (Urteil des
Verwaltungsgerichts Göttingen vom 21.01.2015 – 1 A 159/13).
Da die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Liquiditätskredite in Höhe von
rund 5,5 Mio. € in Anspruch nimmt, ist der Überschuss aus laufender
Verwaltungstätigkeit nicht für die Finanzierung der Investitionen zu verwenden.
Des Weiteren ist durch Pressemitteilung vom 8. März 2017 bekannt
geworden, dass die Sanierung der Clenzer Sporthalle über das Bundesprogramm
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
mit 1.348.000,00 € gefördert wird. Die Sanierung wurde auf 3.000.000,00 €
geschätzt. Auch diese Haushaltspositionen sollen im Haushalt 2017 noch
berücksichtigt werden.
Der Kreditbedarf für das Jahr 2017 liegt somit bei 2.504.300,00 €.
Der Beschluss vom 17. Januar 2017 muss teilweise (Haushaltssatzung) aufgehoben werden und die geänderte Haushaltssatzung beschlossen werden.
Kreditaufnahme in Höhe von 2.504.300,00 €
Im Ergebnishaushalt sind höhere Zinszahlungen und im Finanzhaushalt höhere Tilgungsleistungen zu veranschlagen.
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) die teilweise Aufhebung des Beschlusses vom 17. Januar 2017 (Haushaltssatzung) und
b) die als Anlage beigefügte geänderte Haushaltssatzung.